Xetra Gold bleibt nun doch (erst einmal) abgeltungsteuerfrei

16. September 2020

Zickzackkurs in Reinkultur – Vorstellung einer Alternative

Im Mai 2015 schien ein langer Streit sein Ende gefunden zu haben: Der BFH entschied letztinstanzlich, dass Anlagen in Xetragold (WKN A0S9GB) nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Somit konnten Anleger Kursgewinne nach Ablauf einer Frist von einem Jahr (zur Vermeidung einer Steuerpflicht als privates Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 ESTG) steuerfrei vereinnahmen.

Doch die rasante Kursentwicklung von Gold weckte offenbar Begehrlichkeiten im Bundesfinanzministerium: Vor einigen Wochen kursierte ein erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020, nach dem Wertpapiere wie Xetra Gold ab dem 01.01.2021 der Abgeltungssteuer unterliegen sollten.

Dies sorgte für ein gewaltiges Rauschen im Blätterwald. Es gab sogar Anzeichen, dass der ursprüngliche Einstandskurs für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage hätte gelten sollen. Die skurrile, aber völlig nachvollziehbare Folge wären massenhafte Verkäufe von Xetragold von Anlegern vor dem Jahreswechsel gewesen, um bis dahin aufgelaufene Gewinne noch steuerfrei zu vereinnahmen.

Doch diese Maßnahmen sind nun nicht mehr nötig. Denn es gibt Entwarnung: In der neuesten Entwurfsversion ist dieser Passus wieder verschwunden.

Über die Gründe hierfür kann man nur spekulieren. Presseartikeln zufolge hat die Union in Gesprächen mit dem SPD-geführten BMF diesen Passus wieder „herausverhandelt“.

Eine Begründung für eine Steuerpflicht wäre auch schwer zu finden gewesen. Die derzeitige Steuerfreiheit von Xetra Gold liegt ja gerade in dem Auslieferungsanspruch auf physisches Gold begründet. Somit erscheint es logisch, dass die Besteuerungsregeln für physisches Gold gelten, wo die Jahresfrist relevant ist.

Zwar ist somit fürs Erste Entwarnung angesagt, allerdings zeigt dieser Ablauf, dass Papiere mit einer Verbriefung als handelbares Wertpapier in steuerlicher Hinsicht angreifbarer sind als direkte Anlagen.

Dieses rückt mögliche Alternativen in den Fokus. Hier bietet sich ein näherer Blick auf ein Angebot unseres Produktpartners SOLIT an.

Mit dem Produktpartner SOLIT bietet sich die Möglichkeit einer direkten Investition in Edelmetalle, ohne einen „schuldrechtlichen Anspruch“ wie beim „Xetra-Gold“ zu generieren. Das „SOLIT Edelmetalldepot“ weist den Vorteil eines Eigentumserwerbes nach Bruchteilen auf. Dies bedeutet, dass direkt in Edelmetalle in losgrößeneffiziente Großbarren investiert wird. Damit werden unnötige Kosten aufgrund kleinerer Stückelungen umgangen.

Die Verwahrung erfolgt in Form einer Sammeleinlagerung in ein Züricher Freilager (Embrach). Bei der Anlage in Gold fällt keine MwSt. an, der Kauf erfolgt börsentäglich auf Basis des LBMA Fixingkurses. Somit sind keine versteckten „Spreads“ oder versteckten Kosten enthalten. Beim Kauf von Gold fallen Kosten in Höhe von 4% an, beim Verkauf in Höhe von 1,5%. Für die Verwaltung fallen laufende Kosten in Höhe von 1,60% p.a. (0,40% pro Quartal) an. Die zusätzlichen Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 5% können auf Wunsch bis zu 100% rabattiert werden. Darüber hinaus kann die Investition auch in insgesamt 4 Edelmetalle (Gold, Silber, Platin, Palladium) „aufgeteilt“ werden.

Die Mindestanlagesumme beträgt bei einer Einmalanlage 2000€, ebenso sind Sparpläne ab 50€ monatlich möglich.

Eine spätere Auflösung oder Beendigung des Vertrages kann entweder in Form einer physikalischen Auslieferung der Edelmetalle erfolgen oder durch Auszahlung/Überweisung des entsprechenden Gegenwertes in Form eines Geldbetrages.

Kunden und Vertriebspartner erhalten über einen passwortgeschützten Login-Bereich bzw. die SOLIT App Einsicht auf alle relevanten Informationen wie tagesaktuelle Vermögensübersicht, Ein- und Auslagerungsbestätigungen, Inventurlisten sowie Transaktionsabrechnungen. Bezüglich der eingelagerten Edelmetalle werden regelmäßige Inventuren durch renommierte Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Somit ist ein hohes Maß an Transparenz gegeben.

Neben der Möglichkeit der Diversifikation (andere Metalle) sind weitere Vorteile des SOLIT Edelmetalldepots gegenüber Xetra-Gold das nicht vorhandene „Emittentenrisiko“, da eben kein „Umweg“ über eine Inhaberschuldverschreibung erfolgt. Darüber hinaus sind die Auslieferungskosten, sofern denn gewünscht, beim SOLIT Edelmetalldepot wesentlich geringer. Ein Vergleich aller Komponenten ist somit neben den „Unsicherheiten/Dynamiken in der zukünftigen Besteuerung“ empfehlenswert und macht das SOLIT Edelmetalldepot zu einer interessanten Alternative.

Ihr Ansprechpartner im Hause Netfonds/NFS zum Thema „Steuern auf Xetragold“:


Torsten Vetter

Telefon: 040 / 822 267 -319
E-Mail: tvetter@netfonds.de

Ihr Ansprechpartner im Hause Netfonds/NFS zum Thema „SOLIT – Edelmetalle“:


Guido Steffens

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E-Mail: gsteffens@netfonds.de

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