Wichtige Neuerungen zur Firmendepoteröffnung

10. Januar 2020

Informationen zur comdirect

Seit dem 01.01.2020 benötigt die comdirect für die Firmendepoteröffnung für eingetragene juristische Personen zusätzlich den Auszug aus dem Transparenzregister. Für BGB-Gesellschaften (z. B. GbR) gelten zum Teil andere Anforderungen. Die Betroffenen müssen sich ggf. juristisch beraten lassen bezüglich der Eintragungspflicht in das Transparenzregister.

Hintergrund ist, dass seit dem 01.01.2020 eine „Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ in Kraft getreten ist. Das Transparenzregister ist seitdem öffentlich.

Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften haben demnach die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Festgestellte Unstimmigkeiten der Eintragungen eines Geschäftspartners im Transparenzregister müssen durch Verpflichtete (hier: comdirect bank AG) gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 040 / 822 267 -230 oder per Mail unter abwicklungsservice@netfonds.de.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice Investment

Bild: pixabay.com