Wichtige Leistungsverbesserungen im Rahmen der Betriebshaftpflicht- und Inhaltsversicherung

03. September 2020

Vertriebsinformation der Continentale

Die Continentale informiert über Leistungsverbesserungen im Rahmen der Betriebshaftpflicht- und Inhaltsversicherung für Gewerbe-Kunden der Continentale.

Innovationsklausel im Tarif XXL

Der Kunde erhält die Garantie, von Leistungsverbesserungen bei zukünftigen Produktänderungen zu profitieren. Das bedeutet, im Schadenfall gelten die neuen Einschlüsse oder höhere Entschädigungsgrenzen in den Bedingungen automatisch für den bestehenden Vertrag – und das sogar beitragsfrei!

Voraussetzung:

  • Der Vertrag wird zum Schadentag auf den aktuellen Tarif und das aktuelle Bedingungswerk umgestellt. Eine Beitragsänderung ist dabei möglich.

Besserstellungs-Garantie im Tarif XXL

Der Kunde hatte zuvor seine gewerbliche Absicherung bei einem anderen Versicherer.

Mit der Besserstellungs-Garantie im KuBuS XXL-Tarif kann Ihr Kunde sich ganz sicher fühlen. Sofern nämlich die Versicherungsbedingungen des Vorversicherers für einen konkreten Schadenfall eine vorteilhaftere Regelung vorsehen, hat er Anspruch auf die entsprechende Regulierung.

Voraussetzungen:

  • Für 3 Jahre ab Vertragsbeginn bei der Continentale
  • Maximal 50.000 EUR je Schadenfall
  • Nachweis Ihres Kunden für die vorteilhaftere Regelung
  • Schlechterstellung nicht aufgrund individueller Absprachen oder Reduzierung der Versicherungssumme
  • Bedingungsgemäße Ausschlüsse bleiben weiterhin gültig

Bei Rückfragen kontaktieren Sie gerne Ihren Ansprechpartner im Hause der Continentale.

Ihr Ansprechpartner:

Manfred Schlodenski

Telefon: 0431 / 247 858 55
E-Mail: manfred.schlodenski@continentale.de

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