Wichtig: Anpassung bei der Erfassung von Vertragsdaten bei der DWS

04. Juni 2018

Update

In der Vergangenheit wurden bei der Erfassung von Vertragsdaten bei der DWS allgemein Umlaute im Namen angepasst. Dadurch wurden aus ä. ö, ü und ß entsprechend ae, oe, ue sowie ss, was bei der Suche im partner@web der DWS entsprechend wichtig ist.

Zum 30.04.2018 gibt es nun eine Änderung:

Seit dem 30.04.2018 erfolgt keine Anpassung der Namen mehr, was für Verträge ab dem 01 Mai relevant ist. Bei bereits erfassten Anträge bleibt es hingegen bei der damaligen erfolgten Veränderung/Anpassung. Hintergrund ist eine gesetzliche Vorgabe der BaFin im Rahmen des §24c Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit der Abgabenordnung und der Pflicht die Kundennamen so zu erfassen, wie sie im Ausweis auch geschrieben werden.

Somit ist bei „Bestandskunden“ keine Änderungen vorgenommen worden, da die DWS nicht in jedem Fall weiß (aufgrund fehlender Ausweiskopien), welche die „tatsächliche“ Schreibweise des Kunden ist. Kunden, deren Verträge ab dem 01.05.2018 erfasst wurden, sind hingegen mit ö, ä, ü und ß erfasst worden. Entsprechend sollte dies unbedingt bei einer Suche über den Namen im partner@web berücksichtigt werden.

Ihr Netfonds-Team

Bildquelle: www.pixabay.com