Vorerst kein Versand der individuellen Kosteninformation (Ex-post) 2018

11. Juni 2019

ebase informiert

Gemäß MiFID II sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen dazu verpflichtet, dem Kunden zur Verbesserung der Kostentransparenz Informationen zu allen tatsächlich angefallenen Kosten/Nebenkosten und Zuwendungen zur Verfügung zu stellen.

Die Offenlegung in Form der Individuellen Kosteninformation (Ex-post) erfolgt jährlich.

Aufgrund unvollständiger oder fehlerhaft der ebase zugelieferter Produktkostendaten für eine Vielzahl von Investmentfonds kann zurzeit jedoch leider kein korrekter Ex-post-Kostenausweis für 2018 erfolgen.

Produktkosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Ex-post-Kosteninformation.

ebase legt Wert auf Qualität und hat sich aus diesem Grund dafür entschieden, den Kunden keine Ex-post-Kosteninformation mit unvollständigen oder falschen Kostenbestandteilen zur Verfügung zu stellen.

Es wird weiterhin mit Nachdruck daran gearbeitet, die Qualität der an die ebase übermittelten Daten zu erhöhen, um den Kunden korrekte Produktkosten zur Verfügung stellen zu können.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice Investment

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