Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell

25. November 2019

Steuertipps 2019

Neben einem attraktiven Beitragsvorteil von bis zu 4 %, lassen sich durch das Vorauszahlen von privaten Krankenversicherungsbeiträgen (PKV) auch noch kräftig Steuern sparen. Sofern genügend Kapital zur freien Verfügung steht, sollten diese Steuervorteile genutzt werden. Machen Sie daher Ihren Kunden auf das Steuersparmodell aufmerksam.

Hintergrund

Seit dem 01.01.2010 sind die Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung in unbegrenzter Höhe als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Zudem sind auch im Voraus gezahlte Beiträge (bis zu 2,5 Jahresbeiträge) noch im Zahlungsjahr abziehbar (§10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG).

Steuerzahler, die einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten (wie Arbeitnehmer und Beamte) können maximal 1.900€ als Sonderausgaben abziehen. Werden die Beiträge zur Krankenversicherung alleine bezahlt erhöht sich der Maximalbetrag auf 2.800€.

Wird mehr als dieser Höchstbeitrag für die Basiskrankenversicherung bezahlt, können diese trotzdem in voller Höhe abgesetzt werden. Das hat allerdings zur Folge, dass die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wie beispielsweise Unfall-, Haftplicht oder bestimmte Lebensversicherungen unberücksichtigt bleiben.

Lösung

Zahlen Sie die Krankenversicherungsbeiträge zwei Jahre in Voraus. Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung sind in dem Zahljahr in voller Höhe absetzbar. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen können dann im Folgejahr bis zum Höchstsatz abgesetzt werden.

Besonders bei privat Krankenversicherten, bei denen die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sich wegen der Beiträge zur Basisabsicherung nicht oder nur gering absetzen lassen, lohnt sich dieses Modell.

Tatsächlich wird es von wenigen Versicherungsnehmern genutzt. Machen Sie Ihren Kunden daher noch rechtzeitig auf dieses Modell aufmerksam.

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