Verwahrentgelt für Geldeinlagen – Korrektur Q1 „fresh money“ und eigene Konten von Intermediären

14. August 2020

Informationen zur DAB BNP Paribas

Mit Valuta 27.07.2020 wurden erstmals Verwahrentgelte auf Geldeinlagen für Q1 und Q2 2020 berechnet. Zum großen Bedauern der DAB, wurden nicht alle Sonderregelungen für alle Kunden korrekt umgesetzt.

Daher werden in Kürze folgende Korrekturen erfolgen:

  • Ihre eigenen Firmen-Konten, die Sie zum Beispiel zum Einzug Ihrer Honorare bei der DAB führen, sind generell von der Berechnung des neuen Verwahrentgelts auf EUR-Guthaben ausgenommen. Dies wurde leider nicht für alle Partner berücksichtigt. Die Belastungen werden storniert.
  • Für neue Geldeingänge von extern („fresh money“) sowohl für Neukunden als auch für Bestandskunden wird das Verwahrentgelt für 3 Monate ab Buchungstag ausgesetzt. Die „fresh money“-Regelung wurde versehentlich erst ab dem 01.01.2020 für die Berechnung verwendet (anstatt korrekt ab 01.10.2019). Somit wurde das erste Quartal 2020 bei einigen Kunden nicht richtig behandelt. Die Buchungen werden korrigiert. Bereits stornierte Buchungen werden selbstverständlich nicht nochmals korrigiert. Bitte beachten Sie, dass DAB-interne Umbuchungen (auch solche von einem Haupt- auf ein Unterkonto) grundsätzlich nicht als „fresh money“ berücksichtigt werden. Die DAB bittet darum, externe Überweisungen ggf. auf das richtige Konto zu veranlassen.

Die Korrekturen werden im Laufe des August mit Valuta 27.07.2020 stattfinden.

Die Korrekturbuchungen werden den Kunden auf dem August- bzw. September-Vermögensstatus ausgewiesen (je nach hinterlegtem Versandturnus).

Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie zum Nachlesen im Infobereich der DAB.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds Abwicklungsservice

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