Vorabinformation der DAB BNP Paribas
Die DAB BNP Paribas informierte uns kürzlich, dass der Ex-post-Kostenausweis, welcher erstmals für den Berichtszeitraum (das Kalenderjahr) 2018 für alle Kunden erstellt wurde, im Juli 2019 zugestellt wird. Die Zustellung wird analog der Versandsteuerung des Jahresdepotauszugs erfolgen, d.h. entweder online in die E-Box oder per Post. Weitere Informationen finden Sie mit Klick auf „WEITERLESEN“.
Im Rahmen der MiFID II sind Banken u.a. dazu verpflichtet, jedem Kunden einmal jährlich einen umfassenden Kostenbericht (ex-post) zukommen zu lassen. Der Ex-post Kostenausweis informiert für den abgelaufenen Berichtszeitraum über sämtliche Kosten für Wertpapierdienstleistungen und Wertpapier-Nebendienstleistungen, also sämtliche Anschaffungs-, Halte- und Veräußerungskosten, sowie sämtliche Kosten für die Finanzinstrumente und Dienstleistungen im jeweiligen Kundenbestand. Der Ex-post-Kostenausweis wird erstmals für den Berichtszeitraum (das Kalenderjahr) 2018 für alle Kunden erstellt. Die Zustellung erfolgt im Juli 2019 und wird analog der Versandsteuerung des Jahresdepotauszugs erfolgen, d.h. entweder online in die E-Box oder per Post. Hier finden Sie einige Informationen zum Ex-post Kostenausweis der DAB.
An wen und auf welchem Weg wird der Ex-post Kostenausweis verschickt?
Wie ist der Ex-post Kostenausweis aufgebaut?
Der aggregierte Ex-post Kostenausweis wird konsolidiert auf Ebene der Stammnummer (inkl. aller Unterdepots) erstellt.
Er hat folgende Struktur:
Hier finden Sie ein Muster des Kostenausweises!
Für welchen Zeitraum wird der Ex-post Kostenausweis erstellt?
Er wird für das Berichtsjahr = Kalenderjahr (erstmals für 2018) erstellt und berücksichtigt dabei alle Buchungen, die für das jeweilige Jahr relevant sind. Hierbei wird der Zeitversatz einiger Buchungen selbstverständlich berücksichtigt. Zum Beispiel wird die Depotgebühr für Q4/2017, die im Januar 2018 gebucht wurde, nicht im Ex-post Kostenausweis für das Jahr 2018 ausgewiesen, dafür jedoch die Depotgebühr für Q4/2018, die im Januar 2019 gebucht wurde. Stornos, die das Berichtsjahr betreffen, werden berücksichtigt, sofern diese vor dem Datenabzug für den Report gebucht wurden.
Wie können Sie die ausgewiesenen Daten nachvollziehen?
In dem Dokument „Information zu Posten Ex-post KA“ finden Sie Erläuterungen zu den jeweiligen Feldern mit Hinweisen, wo Sie die Daten finden (z.B. in B3, auf den Abrechnungsbelegen etc.).
Welche Verpflichtung haben die Finanzdienstleister?
Bitte beachten Sie, dass Sie ebenfalls verpflichtet sind, Ihren Kunden Ihre Gebühren in ähnlicher Form offenzulegen. Gerne bietet die DAB BNP Paribas Ihnen hierfür folgenden Service: Zusätzlich zu den Produkt- und Bankkosten kann im Ex-post-Kostenausweis der DAB auch Ihr Verwalterhonorar oder Ihre Servicegebühr ausgewiesen werden, sofern Sie diese Gebühr über das Honorar-Management-System in B3 (HMS) oder eine Buchungsliste mit dem entsprechenden Buchungstextschlüssel auf ein bei der DAB geführtes Konto gebucht haben.
Für unsere NFS Tied Agents übernimmt die NFS die Zustellung des ex-post Kostenausweises.
Wo finden Sie weitere Informationen?
Diese und weitere Informationen hat die DAB BNP Paribas Ihnen auf ihrer Homepage zur Verfügung gestellt:
Mehr Informationen zu MiFID II
Informationen zur Buchungsliste
Bitte loggen Sie sich zum Lesen dieser Informationen unter „Mein Info-Bereich“ ein.
Wo finden Ihre Kunden Informationen?
Für Ihre Kunden hat die DAB BNP Paribas im Tradingcenter Informationen zusammengestellt und kann diese anhand der eingehenden Rückfragen jederzeit ergänzen. Gerne können Sie Ihren Kunden den Link weiterleiten.
Ihre Ansprechpartner im Hause Netfonds:
Jonas Wilken
Telefon: 040 / 822 267 -315
E-Mail: jwilken@netfonds.de
Adrian Schneider
Telefon: 040 / 822 267 -262
E-Mail: aschneider@netfonds.de
Ihr Netfonds-Team
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