Update: Einholung der Legitimationsdaten bei der DWS Lux

24. Februar 2020

Verfügungssperre seit dem 01.01.2020

Wir haben Sie in den vergangenen  Monaten regelmäßig informiert, dass die DWS Investment S. A. als Finanzdienstleistungsinstitut gegenüber der Finanzaufsicht in Luxemburg verpflichtet ist, Kundenbeziehungen regelmäßig zu überprüfen. Daher wurden in den vergangenen Monaten die Kunden angeschrieben, von denen kein aktuelles Legitimationsdokument vorliegt und/oder die Geldmittelherkunft unbekannt ist, und um Übersendung der entsprechenden Dokumente gebeten.

Für die Depotinhaber, von denen bis zum 31. Dezember 2019 keine oder eine unzureichende Rückmeldung vorlag, hatte dies eine Sperrung der betroffenen Depots zum 01.01.2020 zur Folge.

Die DWS Investment S. A. unterscheidet zwischen zwei Kundengruppen:

Umgang mit Kunden, die noch gar keine/nur teilweise Unterlagen eingereicht haben

Sollte die Einlieferung der erforderlichen Daten nach dem dritten Anschreiben nicht bis Ende 2019 erfolgt sein, sind seit dem 01.01.2020 keine Verfügungen aus den Depots mehr möglich. Die Verfügungen dürfen uneingeschränkt dann erst wieder erfolgen, wenn der DWS Lux alle notwendigen Kundenunterlagen vorliegen. Diese Kunden erhalten eine Sperre für Verfügungen zum Jahresende. Dies schließt insbesondere auch die Kunden ein, von denen keine aktuelle Adresse vorliegt und somit nicht angeschrieben werden konnten. Ebenfalls sind hier die Kunden eingeschlossen, die entweder nur die Informationen zur Geldmittelherkunft oder nur eine Ausweiskopie geschickt haben.

Umgang mit Kunden, die Unterlagen eingereicht haben

Die Prüfung der eingegangenen Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher kann es vorkommen, dass Kunden, die ihre Unterlagen eingereicht haben, zu einem späteren Zeitpunkt erneut angeschrieben werden, um unvollständige Unterlagen nachzufordern. Sollten diese Kunden in der Zwischenzeit einen Transaktionsauftrag erteilen, werden die eingereichten Unterlagen priorisiert geprüft. Entsprechen diese Unterlagen den regulatorischen Anforderungen, wird der Auftrag vollständig ausgeführt. Werden bei der Prüfung jedoch Mängel identifiziert, wird erst nach interner Prüfung auf Basis von Einzelfallentscheidungen ggf. die Freigabe zur Transaktionsabwicklung erteilt.

Eine Übersicht über die gesperrten Depots liegt uns vor. Sofern Sie wissen möchten, ob einer Ihrer Kunden betroffen ist, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Alle Vermittler, bei denen mehr als fünf Kunden betroffen sind, wurden von uns aktiv benachrichtigt.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 040 / 822 267 -230 oder per Mail unter abwicklungsservice@netfonds.de.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice Investment

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