Übersicht zum Jahresendgeschäft 2018

03. Dezember 2018

ebase informiert

Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu. Hier haben wir zum Jahresendgeschäft einige wichtige Daten und Informationen von der ebase für Sie.

Depoteröffnungsanträge – Termin für garantierte Eröffnung noch in 2018

Depot- und Kontoeröffnungsanträge werden noch bis einschließlich 28. Dezember 2018 bearbeitet. Für alle bis zum 17. Dezember 2018 eingehenden Anträge (Posteingang bei ebase) ist die Eröffnung des Depots/Kontos auch noch im Jahr 2018 gewährleistet.

Freistellungsaufträge – Termine für garantierte Bearbeitung noch in 2018

Da ab 2019 keine Karenzzeit* mehr eingeräumt wird, müssen Freistellungsaufträge unbedingt rechtzeitig bei der ebase eingehen, um noch für 2018 steuerlich wirksam zu werden. Für alle bis zum 17. Dezember 2018 (Posteingang bei ebase) eingehenden Freistellungsaufträge ist die Vormerkung auch noch im Jahr 2018 gewährleistet.

Übrigens: Seinen Freistellungsauftrag kann Ihr Kunde auch direkt über seinen Online-Banking-Zugang erteilen oder ändern.

Ausblick Jahresendversand 2018 – unterschiedliche Versandtermine für Jahresdepotauszug und Jahressteuerbescheinigung

Der Versand des Jahresdepotauszuges und der Jahressteuerbescheinigung 2018 erfolgt in 2019 erstmals in zwei zeitlich voneinander getrennten Kundenanschreiben.

Jahresdepotauszug: Der Versand des Jahresdepotauszuges erfolgt Anfang/Mitte Januar 2019. Kunden mit einem Online-Zugang erhalten ihre Unterlagen ausschließlich im Online-Kundenpostkorb.

Jahressteuerbescheinigung: Aufgrund umfangreicher regulatorischer Anforderungen aus dem Investmentsteuerreformgesetz, erfolgt der Versand der Jahressteuerbescheinigungen 2018 im April 2019.

Übrigens: Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2018 ist der 31. Juli 2019. Künftig stehen Ihnen und Ihrem Kunden zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung zur Verfügung.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice

*Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurde den Banken die Karenzzeit bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres eingeräumt, damit die „inländischen Thesaurierungen“, die erst im Januar des neuen Jahres mit steuerlichem Zufluss zum 31. Dezember im alten Jahr seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaften übermittelt wurden, noch auf die Steuer (den Steuertopf) der Vorjahre (Verlustverrechnungstopf, Freistellungsauftrag, Quellensteuer) angerechnet werden können. Mit der Investmentsteuerreform zum 1. Januar 2018 wurden die „Thesaurierungen“ durch die „Vorabpauschale“ abgelöst. Aus diesem Grund wendet die ebase ab 2019 keine Karenzzeit mehr an. Das Verlustverrechnungsguthaben wird somit zum Jahresende auf das Folgejahr vorgetragen. Dieser Steuervortrag aus dem Vorjahr wird dann bei der Abrechnung der Vorabpauschale zugrunde gelegt.

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