Übermittlung von Ausweiskopien und Informationen zur Geldmittelherkunft

13. Januar 2020

News der DWS

Im November 2019 hat die DWS die gemeinsamen Kunden das dritte Mal angeschrieben und um die Zusendung aktueller Informationen zur Geldmittelherkunft und bestätigte Ausweiskopien gebeten.

In einer Tabelle, erfahren Sie, unter welchen Umständen die Kunden von einer Sperre ihres Depots betroffen sind und wie mit den jeweiligen Transaktionstypen umgegangen wird.

Der Deutschen Post ist bei der Bearbeitung der eingereichten Ausweiskopien durch das PostIdentVerfahren ein Fehler unterlaufen.

Dazu die wichtigsten Informationen für Sie:

Übermittlung der Ausweiskopien sowie Informationen zur Geldmittelherkunft

Umgang mit Kunden, die noch gar keine/nur teilweise Unterlagen eingereicht haben

Sollte die Einlieferung der erforderlichen Daten nach dem dritten Anschreiben nicht bis Ende 2019 erfolgen, sind ab dem 02.01.2020 keine Verfügungen aus den Depots mehr möglich. Die Verfügungen dürfen uneingeschränkt dann erst wieder erfolgen, wenn der DWS alle notwendigen Kundenunterlagen vorliegen. Diese Kunden erhalten eine Sperre für Verfügungen zum Jahresende. Dies schließt insbesondere auch die Kunden ein, von denen keine aktuelle Adresse vorliegt und somit nicht angeschrieben werden konnten. Ebenfalls sind hier die Kunden eingeschlossen, die entweder nur die Informationen zur Geldmittelherkunft oder nur eine Ausweiskopie geschickt haben.

Umgang mit Kunden, die Unterlagen eingereicht haben

Die Prüfung der eingegangenen Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher kann es vorkommen, dass Kunden, die ihre Unterlagen eingereicht haben, zu einem späteren Zeitpunkt erneut angeschrieben werden, um unvollständige Unterlagen nachzufordern. Sollten diese Kunden in der Zwischenzeit einen Transaktionsauftrag erteilen, werden die eingereichten Unterlagen priorisiert geprüft. Entsprechen diese Unterlagen den regulatorischen Anforderungen, wird der Auftrag vollständig ausgeführt. Werden bei der Prüfung jedoch Mängel identifiziert, wird erst nach interner Prüfung auf Basis von Einzelfallentscheidungen ggf. die Freigabe zur Transaktionsabwicklung erteilt.

Transaktionsabwicklung ab 2020

Wie sich die Sperre auf die verschiedenen Transaktionstypen auswirkt, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Wichtiger Hinweis: Die DWS setzt diesen Prozess für alle Privatkundendepots um. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen Einzel-, Gemeinschafts- oder Minderjährigendepots gemacht.

Was kann ich als Berater tun, wenn die Sperre eines betroffenen Kunden gravierende Auswirkungen hat?

Sie können die dws.lux@db.com kontaktieren und diese Fälle schildern, die dann priorisiert überprüft werden und ggf. eine Ausnahmegenehmigung in der Compliance Abteilung beantragen.

Versehentliche Löschung der Ausweiskopien im Postident-Verfahren – Erneute Legitimation der betroffenen Kunden notwendig

Durch eine fehlerhafte Konfiguration der Speicherfrist im Postident Service System der Deutschen Post wurden Legitimationsnachweise versehentlich gelöscht, noch bevor diese von der DWS verarbeitet werden konnten. Da diese Daten nicht wieder herstellbar sind, ist eine erneute Legitimation der betroffenen Kunden notwendig. Dies betrifft 3.091 Depots. Die Post hat die betroffenen Kunden ab dem 6.12.2019 separat angeschrieben und ihnen den Postident-Service erneut angeboten.

Hier finden Sie das Entschuldigungsschreiben der Deutschen Post finden Sie, sowie das Muster-Anschreiben zur erneuten Einholung der Legitimations-Unterlagen.

Sollten die Kunden nicht bis Mitte Januar 2020 reagiert haben, werden diese erneut angeschrieben.

Wichtiger Hinweis: Mit Transaktionsaufträgen für diese Kundengruppe wird genauso umgegangen wie mit denen der Kunden, die bereits alle Unterlagen eingereicht haben (2. Kundengruppe).

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 040 / 822 267 -230 oder per Mail unter abwicklungsservice@netfonds.de.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice Investment

Bild: pixabay.com