WWK Zusagequalifizierung
Die arbeitsrechtliche Versorgungszusage des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und das Finanzierungsinstrument sollten deckungsgleich sein. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer der Fall. Mit der WWK Zusagequalifizierung wird der bAV-Bestand im Unternehmen analysiert, dabei die Umsetzung verschiedener BAG-Urteile geprüft und Handlungsempfehlungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) erarbeitet.
Fehler aus der Vergangenheit können für die Zukunft korrigiert werden!
WWK Zusagequalifizierung ganz einfach erklärt – sehen Sie selbst:
Individualisieren Sie dieses Video mit Ihrem Logo und Ihren Kontaktdaten. Sprechen Sie Ihren WWK Maklerbetreuer, Peter Moch, gerne an. Sie erhalten auch gerne vor Ort volle Unterstützung bei der Arbeitgeberberatung.
Peter Moch
Beauftragter der Vertriebsdirektion
Telefon: 05 11 / 98 42 18 15
Mobil: 01 72 / 8 90 91 68
E-Mail: peter.moch@wwk.de
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Bild: WWK