Theorie und Praxis im Rahmen der Generationenberatung

20. November 2019

Vollmachten bei der DWS sowie allgemeine Weiterbildungsangebote

Die Themen Ruhestandsplanung und Generationenberatung erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, Netfonds/Argentos bietet hierzu umfangreiche Weiterbildungsangebote an. Diese sind kostenlos sowie Produkt- und Anbieterunabhängig.

Gerade jetzt vor und nach Weihnachten steht das Thema „Schenken“ allgemein sehr im Fokus. Bei größeren Schenkungen, bei denen vor allem auch steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen, gibt es viele Dinge zu beachten. Deshalb werden am kommenden Montag den 25. November um 10:00 Uhr sowie um 11:30 Uhr zwei „Doppel-Webinare“ angeboten, die sich inhaltlich mit den Themen „Verdeckte Schenkung“ sowie „Zugewinngemeinschaft vs. Gütertrennung“ beschäftigen. Netfonds/Argentos baut somit das Angebot in diesen Themenkomplexen weiter aus.

Den Link zur Anmeldung finden Sie HIER.

Mit Herrn Maage steht ein ausgewiesener Experte zur Verfügung, der u.a. in Webinaren verschiedene Inhalte darstellt und vertieft. Er ist freiberuflich als Finanz- und Erbplaner tätig und berät Mandanten unter Einbindung seiner Netzwerkpartner in allen Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Bis Mitte 2018 war er bei der Bremer Landesbank als Beratungsspezialist Ansprechpartner für derartige Fälle und Fragestellungen. Seit vielen Jahren ist er außerdem Dozent und unterrichtet u.a. angehende Generationenberater, Estate Planer und Financial Consultants.

Das Angebot bietet verschiedene Möglichkeiten, zum einen bestehendes Wissen auszubauen und/oder aufzufrischen zum anderen aber auch, generell das Thema vertrieblich zu nutzen und zukünftig auszubauen. Dabei stellt sich oft die Frage, wie eine konkrete Umsetzung bzw. ein erster Schritt aussehen kann.

Vollmachten bei Depotstellen bieten dazu eine gute Möglichkeit, Kunden einen ersten Mehrwert zu bieten und das Thema erstmalig anzusprechen, sodass eine Positionierung gegenüber den Kunden vorgenommen werden kann.

Bei Erteilung einer Vollmacht zu Lebzeiten erhält der/die Bevollmächtigte die gleichen Verfügungsrechte wie der/die Depotinhaber/in. Ausnahme: Freistellungsaufträge können nur durch Depotinhaber oder bestellte Betreuer erteilt werden.

Bei der DWS stehen dazu zwei verschiedene Serviceblätter zur Verfügung, einmal für das klassische Depotgeschäft sowie für die Altersvorsorge.

Die Dokumente werden seitens der DWS jeweils im Original von den Kunden/innen unterzeichnet benötigt. Hinzu kommt, dass sich der/die Bevollmächtigte vollständig legitimieren muss. Die Unterlagen dazu sind den Serviceblättern direkt beigefügt.

Folgende Dinge gibt es darüber hinaus zu beachten:

  • Bei Gemeinschaftskonten ist zur Vollmachterteilung die Unterschrift aller Depotinhaber erforderlich
  • Die Vollmacht ist gültig bis auf Widerruf und wird dem Depotinhaber schriftlich bestätigt. Ein Widerruf der Vollmacht ist formlos schriftlich im Original oder per Fax möglich
  • Die Vollmacht ist immer für das komplette DWS Depot gültig und gilt auch für die Einrichtung und Änderung der Referenzbankverbindung
  • Die Vollmacht kann zeitlich befristet sein und für mehrere Personen erteilt werden
  • Die Vollmacht endet nicht mit Tod des Depotinhabers
  • Die Vollmacht hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Erbfolge

Die Erteilung einer Vollmacht ist in folgenden Fällen nicht möglich:

  •   Minderjährigendepots (Hintergrund ist § 1795 BGB in Verbindung mit § 1909 BGB)

Für die DWS Altersvorsorge steht ein gesondertes Serviceblatt zur Verfügung. Die Dokumente finden Sie hier:

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unser Team der depotbasierten Altersvorsorge.

Ihre Ansprechpartner im Hause Netfonds:

Guido Steffens

Telefon: 040 / 822 267 -348
E-Mail: gsteffens@netfonds.de

Jan Haimerl

Telefon: 040 / 822 267 -357
E-Mail: jhaimerl@netfonds.de

Ihr Netfonds-Team

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