So schützt die BU-Police auch bei langer Arbeitsunfähigkeit

22. März 2018

SIGNAL IDUNA bietet Lösungen

Nicht immer bedeutet eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit auch eine Berufsunfähigkeit. Für lückenlosen Schutz bietet die SIGNAL IDUNA ihren Kunden im Produkt SI Premium Berufsunfähigkeitsversicherung eine Option auf AU-Schutz an.

Es ist eine Unterscheidung, die Beratungsprofis in der Arbeitskraftsicherung immer wieder erläutern müssen: berufsunfähig, arbeitsunfähig, erwerbsunfähig. Eine zentrale Schlussfolgerung aus dieser Unterscheidung lautet, dass eine gute BU-Police den umfassendsten Schutz bietet. Doch auch dieser Königsweg der Arbeitskraftsicherung kann zu unerfreulichen Situationen führen – wenn der Kunde nämlich längere Zeit arbeitsunfähig ist, ohne dauerhaft berufsunfähig zu sein.

Es gibt eine Reihe langwieriger Erkrankungen oder Verletzungen, die durchaus langfristig eine günstige Prognose für eine Wiederkehr in den Beruf aufweisen. Der eigentliche BU-Leistungsfall ist damit nicht eingetreten. Gesetzlich krankenversicherte erhalten in diesem Fall maximal 78 Wochen lang Krankengeld, bei Privatversicherten leistet die Krankentagegeld-Versicherung, sofern abgeschlossen. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen den Krankengeldanspruch gegen Zusatzbeitrag mitversichert haben. Im schlimmsten Fall erhalten die Betroffenen gar kein Geld und müssen auf Ersparnisse zurückgreifen oder bei Vater Sozialstaat anklopfen.

AU-Klausel greift ab sechs Monaten ununterbrochener AU

Um dieses Risiko zu entschärfen, bietet die SIGNAL IDUNA ihren Kunden im Produkt SI Premium Berufsunfähigkeitsversicherung eine Option auf AU-Schutz an. Sie bewirkt, dass nach einer mindestens sechs Monate andauernden und ununterbrochenen Krankschreibung eine Leistung in Höhe der versicherten BU Rente gezahlt wird. Die Option auf AU-Schutz umfasst eine zeitliche befristete Leistung bei Arbeitsunfähigkeit für insgesamt maximal 18 Monate. Der Leistungsanspruch bleibt von Wiedereingliederungsversuchen unberührt. Als Nachweis der AU dienen die üblichen Bescheinigungen nach Paragraph 5 Entgeltfortzahlungsgesetz („gelber Schein“). Mindestens eine Bescheinigung muss hierbei von einem Facharzt ausgestellt worden sein. Im Gegensatz zu anderen AU-Klauseln auf dem deutschen Markt muss der Antrag auf Leistungen wegen AU nicht gleichzeitig mit einem BU-Antrag gestellt werden.

Damit ist es Kunden mit dem Produkt SI Premium Berufsunfähigkeitsversicherung und Einschluss der Option auf AU-Schutz möglich auch eine Leistung bei AU zu erhalten. Ein weiteres starkes Argument für die exzellente BU-Lösung der SIGNAL IDUNA.

Weitere Produktinformationen finden Sie HIER.

Bei Fragen zur SI Premium Berufsunfähigkeitsversicherung wenden Sie sich gerne an Ihren Maklerbetreuer Herrn Jan Schönteich!

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Jan.Schoenteich@Signal-Iduna.de

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