Servicegebührvereinbarung nur im Original

04. Dezember 2017

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Nur das Original ist legal

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf diesem Wege kurz darauf hinweisen, dass wir die komplette Beratungsvereinbarung für Privatkunden zur Einrichtung einer Servicegebühr zwingend im Original benötigen.

Es erfolgt keine vorab Einrichtung im Sinne von, der Vertrag ist aber auf dem Weg. Sollte uns lediglich eine Kopie eingereicht werden, erhalten Sie eine entsprechende Information per E-Mail oder Telefon.

Dieses Vorgehen ist leider aufgrund der aktuellen Richtlinien notwendig.

Ihr Ansprechpartner im Hause Netfonds:

Bodo Müller
Leiter IT-gestützte Abrechnung Investment
040/ 822 267 260
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