Seit Juni 2019 neuer Antrag für Eröffnung einer VL-Depotposition

11. Juni 2019

ebase informiert

Die nachträgliche Eröffnung eines Wertpapier-Sparvertrages gemäß Vermögensbildungsgesetz zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL) in einem bereits bestehenden Investmentdepot ist seit dem 1. Juni 2019 nur noch mit dem Formular „Eröffnung weiterer Depotpositionen“ möglich.

ebase kann zukünftig leider keine formlosen Aufträge zur VL-Eröffnung mehr annehmen, da im Zuge der DSGVO für die elektronische Übermittlung der Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen an die zuständige Finanzbehörde die Einwilligung des Kunden erforderlich ist.

Aus diesem Grund wurde der bereits vom Depoteröffnungsantrag bekannte Passus „Einwilligung zur elektronischen Übermittlung der Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen an die zuständige Finanzbehörde“ in den folgenden Formularen ergänzt:

Sie finden diese Formulare auch im Formularcenter in ebase online Partner (eoP).

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice Investment

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