Riesterzulagen 2018 sichern!

10. Dezember 2018

Die volle Förderung ausschöpfen

Das Jahr 2018 nähert sich langsam dem Ende. Die besinnliche Zeit beginnt und für viele ein Anlass, Dinge noch einmal Revue passieren zulassen. Dieses gilt auch für die private Altersvorsorge und speziell für die RiesterRente. Gerade in Zeiten von niedrigen Zinsen ist es wichtig, die ganzen Vorteile einer Anlage auszuschöpfen.

Riestervorteile

Neben Steuervorteilen zeichnet sich die RiesterRente vor allem durch die Zulagenförderung aus. Die jährlich anfallende Grundzulage wurde in 2018 auf 175€ erhöht, hinzukommen mögliche Kinderzulagen in Höhe von 300€, bzw. 185€ anhängig vom Zeitpunkt der Geburt des Kindes.

Um die vollen Zulagen zu erhalten, ist es notwendig, dass 4% vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbrutto eingezahlt werden. Eine Besonderheit stellt Krankengeld dar sowie staatliche Leistungen wie ALG I oder II, welche ebenso möglicherweise hinzugerechnet werden müssen.

Gehaltsveränderungen in der Vergangenheit führen leider dazu, dass oftmals der aktuell geleistete Beitrag im Rahmen der RiesterRente für die volle Zulagenförderung nicht mehr ausreichend ist.

Kunden verschenken somit Geld an den Staat

Sorgen Sie deshalb vor und informieren Sie alle DWS Altersvorsorge-Kunden mit dem neuen Premium-Vorsorge-Check. Das Dokument finden Sie HIER. Die Besonderheit liegt darin, dass die Kunden keinerlei eigenständige Berechnungen mehr anstellen müssen. Es reicht aus, das Bruttoeinkommen anzugeben. Der notwendige Eigenbeitrag wird dann automatisch „errechnet“.

Achten Sie aber unbedingt darauf, dass es sich dabei um einen monatlichen Betrag handelt. Die bis dato geleisteten Beiträge müssen entsprechend auch berücksichtigt werden, sodass ggf. eine Sonderzahlung jetzt im Dezember notwendig sein kann. Das Serviceblatt für Sonderzahlungen ist dem PDF ebenso beigefügt. Dieses kann gefaxt werden, eine Übersendung im Original ist nicht notwendig. Die DWS selber wird die letzte Order am 28.12.2018 um 12:00 Uhr durchführen, bis dahin müssen entsprechend alle Aufträge vollständig und fehlerfrei der DWS vorliegen, damit eine Berücksichtigung der Beiträge für 2018 noch erfolgen kann.

Vereinfachte standardisierte Kundenkommunikation

Für eine vereinfachte Kundenkommunikation empfehlen wir, ein Standardschreiben per bcc an alle Kunden zu versenden. Wir haben dazu eine Musterformulierung vorbereitet, welche Sie HIER finden. Die Textblöcke können nach eigenen Wünschen angepasst oder erweitert werden. Sofern die Kunden die Servicedokumente unterzeichnen und an Sie weiterleiten, ist keinerlei Dokumentation notwendig.

Bei Fragen kommen Sie gerne auf das Team der fondsgebundenen Altersvorsorge bei Netfonds/Argentos zurück.

Ihre Ansprechpartner im Hause Netfonds:

Guido Steffens
Telefon: 040 / 822 267 -348
E-Mail: gsteffens@netfonds.de

Jan Haimerl
Telefon: 040 / 822 267 -357
E-Mail: jhaimerl@netfonds.de

Ihr Netfonds-Team der fondsgebundenen Altersvorsorge

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