Rechtliche Grundlage: Kundenberatung trotz Corona möglich?

24. März 2020

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die Möglichkeiten des Kundenkontaktes.

Wir alle müssen zahlreiche und nie dagewesene Einschnitte und Einschränkungen unseres Privat- und Berufslebens hinnehmen, bis hinzu Einschränkungen unserer Grundrechte. Dies alles geschieht bekanntlich mit dem Ziel, den Virus einzudämmen und dessen Verbreitung bestmöglich zu verhindern.

Kann ich meine Kunden noch besuchen?

Am Sonntag, den 22.03. hat die Bundesregierung einen Beschluss erlassen, der die schon vorerwähnten Einschnitte unser aller Leben noch verstärkt.

Dieser Beschluss hat aber natürlich auch Auswirkungen auf unser aller Berufsleben. Sollten Sie darauf angewiesen sein, Kundengespräche mit direktem Kundenkontakt durchführen zu müssen, ist dies nach unserer Einschätzung dieses Beschlusses immer noch möglich: einerseits ist Ihnen der Weg zum Kunden (und damit der Arbeitsweg gem. Nr. IV des Beschlusses) gestattet, andererseits auch das Kundengespräch (nach analoger Anwendung der Nr. VIII des Beschlusses) selbst, wobei natürlich auch hierbei die Hygienevorgaben und die Abstandsregel einzuhalten sind.

Nach unserer Auffassung sind Sie bei Kundenterminen dabei auch nicht auf die Beschränkung auf nur eine weitere Person (Nr. III des Beschlusses) gebunden, da Sie sich nicht im „öffentlichen Raum“ aufhalten.

Diese Auffassung spiegelt nur unsere Interpretation des Beschlusses bzw. der aktuellen Gesetzeslage (Stand: 23.03.2020, 16.00 Uhr) wider. Zudem beziehen wir uns hierbei auch nur auf den Beschluss der Bundesregierung. Uns ist bekannt, dass einzelne Bundesländer (z.B. Bayern) hierzu eigene Regeln aufgestellt haben, die im Zweifelsfall über diejenigen der Bundesregierung hinausgehen könnten. Wir bitten Sie, die Regeln der für Sie maßgeblichen Bundesländer zusätzlich zu beachten und stehen Ihnen auch hier für Rückfragen zur Verfügung.

Am besten jedoch wäre es, Sie könnten auf persönlichen Kundenkontakt komplett verzichten. Melden Sie sich gern bei Ihrem Ansprechpartner, wir stehen Ihnen nach wie vor gern zur Verfügung.

Telefonische Beratung möglich?

Wir bieten Ihnen an, an der von uns angebotenen Taping-Möglichkeit zu partizipieren, so dass Sie zumindest einen Teil der Kundengespräche (auch revisionssicher) ohne persönlichen Kontakt durchführen können. Sollten Sie dieses Angebot noch nicht nutzen, dies aber wollen, melden Sie sich bitte gern bei unserem Kollegen Olaf Muhl unter omuhl@netfonds.deAls 34f Berater ist dies weiterhin für Beratungen optional und erst ab 01.08.2020 verpflichtend.

Videoberatung mit Kunden möglich?

Wir arbeiten derzeit auch an einer technischen Lösung, die Ihnen das Führen von Kundengesprächen über Videotelefonie ermöglichen soll. Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten und hoffen, hier zum Ende der Woche eine Lösung anbieten zu können.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Kundenberatung und beste Gesundheit!

Ihr Netfonds-Team

 

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