Prozessuale Unterstützung in Sachen Wirecard für NFS Kunden

27. August 2020

Netfonds empfiehlt Lösungen

Ergänzend zu unserem Sondernewsletter „Prozessuale Unterstützung in Sachen Wirecard für NFS Kunden“ vom 17.08.2020 möchten wir Ihnen die bereits erwähnten Optionen – aufgrund der hohen Rückfragequote – noch ein wenig konkreter und auf den Punkt darstellen. Anschließend möchten wir Ihnen die beigefügte Präsentation mit Screenshots und Verfahrensbeschreibungen ans Herz legen, damit der Anmeldeprozess möglichst reibungsfrei von statten geht.

Zu den Optionen und für welchen Anleger sie empfohlen sind:

Option 1 – SdK. Diese Option ist vor allem für die Kunden sinnvoll, die keine Rechtsschutzversicherung haben und die aus nachvollziehbaren Gründen das Kostenrisiko einer Sammelklage scheuen und stattdessen ihre Ansprüche an einen Prozesskostenfinanzierer abtreten wollen. Wichtig: Diese Option gilt nur für Kunden, die mindestens 5.000 Euro investiert haben.

Option 2. – TILP. Diese Option ist vor allem für alle Anleger sinnvoll, die rechtsschutzversichert sind oder die ein gewisses Prozesskostenrisiko nicht scheuen, um in einem Sammelklageverfahren für den Fall des Obsiegens in größerem Umfang Schadensersatz zugesprochen zu bekommen, als dies bei Option 1 der Fall wäre. Um einen Überblick zur Kostenstruktur zu erhalten, entnehmen Sie bitte HIER die relevanten Kosteninformationen!

Im Übrigen möchten wir Ihnen nicht die Handlungsempfehlungen der Kanzlei vorenthalten, die wir Ihnen HIER noch einmal zur Verfügung stellen.

Weitere Details zu Option 1:

Kürzlich haben wir eine Kooperation mit der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (kurz SdK) geschlossen. Die SdK wiederum hat einen großen Prozesskostenfinanzierer für diese Angelegenheit gewinnen können, der geschädigten Anlegern unter gewissen Voraussetzungen ein Angebot zur Durchsetzung ihrer Rechte unterbreiten möchte. Voraussetzung ist allerdings, dass das investierte Volumen in die Aktie EUR 5.000,00 oder mehr beträgt. Bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche durch eine vom Prozessfinanzierer beauftragte Großkanzlei behält der Prozesskostenfinanzierer eine Vergütung in Höhe von 28 % des geltend gemachten Schaden, in welcher auch die Prozesskosten enthalten sind, 72% leitet der SdK an den Geschädigten weiter.

Der Vorteil in diesem Modell ist, dass der Geschädigte keinerlei Prozesskostenrisiken eingeht. Schlägt das Verfahren aus welchen Gründen auch immer fehl, entstehen dem Anleger keine weiteren Kosten. Ist das Verfahren gewonnen erhält der Anleger nahezu ¾ seiner ursprünglichen Investition zurück.

Es entstehen lediglich einmalig Kosten und zwar in dem Moment, in dem der Anleger von SdK erfolgreich an den Prozesskostenfinanzierer vermittelt wurde. Wir konnten für die Anleger einen Preiskostenvorteil verhandeln, so dass sich die Kosten für NFS Kunden auf EUR 89,00 belaufen, ohne dass es eine Mitgliedschaft im SdK bedarf.

Wie funktioniert es?

Hier gelangen Sie zur Registrierung!

2. Der Anleger trägt seine Daten und Transaktionen in unserem IT-System ein. Im Rahmen des Prozesses wird unter anderem auch die Depotbank abgefragt. Dort trägt der Anleger erst die Depotbank und dann den Zusatz „Netfonds“ ein.

3. Anhand der Eingaben wird der Anleger herausgefiltert und erhält zusammen mit dem Vermittlungsvertrag zur PKF die gesonderte Vereinbarung gegenüber der NFS, die dann beide unterzeichnet an die SdK zurückgehen müssen.

WICHTIG: Ohne diesen Zusatz kann der Anleger NICHT von den verhandelten Konditionen profitieren!

Ihre Anleger sollten die folgenden Unterlagen erhalten:

  1. Infoblatt
  2. Vermittlungsvertrag zur Vermittlung einer Prozesskostenfinanzierung -> zu unterzeichnen!
  3. Klageverzichtsvereinbarung -> zu unterzeichnen!
  4. Widerrufsbelehrung für beide Verträge

Gelten die Angebote auch für Derivate-Kunden?

Ja, auch Anleger, die in Derivate investiert haben, welche die Wirecard Aktie zum Gegenstand hatten, können die Option 1 des SdK wahrnehmen. Die Kanzlei TILP sieht zwar ebenfalls die Notwendigkeit, konnte uns aber noch kein konkretes Angebot zur Unterstützung unterbreiten.

Sofern also das Angebot des SdK wahrgenommen werden soll, bitte hier ebenfalls Netfonds als Broker eintragen (siehe Bild oben), damit eine Zuordnung zu uns ermöglicht wird. Eine Übernahme durch einen Prozessfinanzierer kann hier allerdings nicht angeboten werden. Vermittelt wird in diesem Fall eine Fachanwaltskanzlei, die für den Anleger kosteneffizient nach RVG (also Mindestsatz) abrechnet.

Wir hoffen Ihren Anlegern damit ein Stück weit in dieser Angelegenheit unter die Arme greifen zu können und stehen selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner im Hause Netfonds:


Christoph Eifrig, LL.M.
Leiter Recht, Syndikusanwalt

E-Mail: legal@netfonds.de

Ihr Netfonds-Team

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