Positionspapier zur BaFin-Aufsicht der 34fler veröffentlicht

21. März 2019

Ausgangssituation, Position, Begründung

Im Rahmen einer kleinen Anfrage der FDP an die Bundesregierung hat diese konkretisiert, was sich bereits den entsprechenden Formulierungen des Koalitionsvertrages entnehmen ließ. Danach sollen zukünftig auch § 34 f GewO-Vermittler der Aufsicht der BaFin unterliegen.

Begründet wird dies mit dem Ansatz „einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht“ über alle Finanzanlagenvermittler. Welche inhaltlichen und / oder gesetzgeberischen Änderungen sich daraus ergeben bleibt die Bundesregierung aber zu diesem Zeitpunkt noch schuldig. Ob also die FinVermV, welche es zuvor noch zu verabschieden gilt, danach gleich wieder obsolet wird, weil ausnahmslos das KWG gilt oder ob die Regeln der FinVermV zukünftig Anwendung finden, aber eben stellvertretend von der BaFin anstatt von den IHK’s oder Gewerbeämtern überprüft werden, ist offen.

Wir wollen an dieser Stelle jedoch von Aktionismus abraten und überlegt vorgehen.

In enger Abstimmung haben wir uns gemeinsam mit dem AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. und anderen namhaften Marktteilnehmern auf das beiliegende Positionspapier verständigt. Dieses lehnt die Aufsicht unter der BaFin strikt ab und wir hoffen, dass wir damit auch vor den zuständigen Ausschüssen Gehör finden.

Aber selbst für den unwahrscheinlichen Fall einer kompletten Unterstellung bei der BaFin in ein KWG Regime wird es Möglichkeiten geben, damit Sie Ihren Kunden auch zukünftig die notwendige Betreuung in Finanzangelegenheit anbieten. Wir verfügen über die notwendigen Rahmenbedingungen und Erfahrungswerte im Haftungsdach oder in der Finanzportfolioverwaltung, um auf geänderte aufsichtsrechtliche Bedingungen in Ihrem Sinne zu reagieren.

Wir halten Sie diesbezüglich natürlich weiter auf dem Laufenden!

Mit besten Grüßen
Martin Steinmeyer