Neues Legitimationsverfahren bei der comdirect

27. September 2019

E-Ident-Verfahren

Wir möchten Sie mit diesem Newsletter-Artikel auf das neue, comdirect-exklusive Legitimationsverfahren „E-Ident“ aufmerksam machen. E-Ident ist eine neue, innovative Möglichkeit zur sofortigen Identitätsfeststellung. Voraussetzungen für die Nutzung sind ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, die dazugehörige sechsstellige PIN sowie ein Android-Smartphone oder -Tablet.

Über die sogenannte eID-Funktion des Ausweises ist es möglich, sich als Ausweisinhaber zu jeder Zeit, selbstständig und sekundenschnell gegenüber comdirect zu identifizieren. comdirect hat dazu als erste deutsche Bank eine zertifizierte eID-Identifizierungssoftware in ihre bankeigene App integriert.

Für die Kontoeröffnung bei comdirect wird ausschließlich das hauseigene E-Ident-Verfahren akzeptiert. Ebenfalls bereits im Markt aktive Fremdanbieter können nicht zur Kontoeröffnung bei comdirect genutzt werden. Wir bitten das bei der Planung Ihrer Kontoeröffnungen zu berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal die bereits bestehenden Möglichkeiten der Legitimation erläutern:

  • PostIdent-Verfahren: Ihr Kunde muss mit dem PostIdent-Coupon und seinem Personalausweis zu einer Filiale der Deutschen Post und sich dort von einem Mitarbeiter identifizieren lassen. Den Coupon finden Sie HIER.
  • VideoIdent-Verfahren: Ihr Kunde benötigt ein iOS- oder Android-Endgerät mit einer schnellen Internetverbindung, die oben erwähnte comdirect-App, seinen Personalausweis, ein Blatt Papier und einen Stift und einen ruhigen Ort. Zur Identitätsfeststellung muss die App geöffnet werden und dann nur auf „VideoIdent“ starten geklickt werden. Per Videochat wird der Kunde dann mit einem Mitarbeiter der comdirect verbunden. Hinweis: Die Identifizierung wird von der comdirect aufgezeichnet.
  • Personalausweises/Reisepasses: Auf der Ausweiskopie muss folgendes im Original vermerkt werden: Beratername und -unterschrift, Firmenstempel (falls vorhanden), Datum der Identifizierung, Passus „Original lag vor“. Wenn der Kunde ebenfalls auf der Ausweiskopie unterschreibt, ist der zusätzlich einzureichende Identitätsfeststellungsbogen nicht länger notwendig. Bitte beachten Sie, dass Ausweiskopien aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht „doppelt“ genutzt werden dürfen. Es muss zwingend für jeden Kunden eine separate Ausweiskopie angefertigt werden, auch bei Ehepaaren.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice Investment

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