Neuerungen für Lebensversicherungen ab 2018

11. Januar 2018

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Was kommt da auf Sie zu?

Zum Jahreswechsel ergeben sich vor allem im Bereich der Lebensversicherung viele signifikante Änderungen. Einen groben Umriss haben wir Ihnen mit dem folgenden Überblick zusammengestellt.

Betriebliche Altersvorsorge 

Mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat die Regierung umfassende Neuerungen zur Stärkung der bAV beschlossen.

  • Förderung für Geringverdiener in der bAV: Der Staat unterstützt Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn von bis zu 26.400 Euro beim Aufbau ihrer betrieblichen Altersversorgung. Zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt mindestens 240 Euro jährlich in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung ein, erhält er vom Staat eine Förderung in Höhe von 30 Prozent der Summe, maximal 144 Euro.
  • Ab dem 01.01.2018 wird der Förderrahmen von 4 auf 8 Prozent der BBG ausgeweitet. Die ersten 4 Prozent sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Die weiteren 4 Prozent sind lediglich steuerfrei.
  • Einführung der reinen Beitragszusage: Dabei sind Arbeitgeber lediglich verpflichtet den vereinbarten Betrag an die Versorgungseinrichtung zu zahlen. Somit muss keine Garantie hinsichtlich der Höhe einer späteren Leistung abgegeben werden. Dies kann allerdings nur auf Basis von Tarifverträgen erfolgen.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Entgeltumwandlung mit 15 Prozent zu bezuschussen.
  • Künftig entfällt die Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei einer Riester-geförderten betrieblichen Altersversorgung in der Auszahlungsphase.
  • Anrechnung von Zusatzrenten auf die Grundsicherung: Riester- oder Basisrenten sowie Renten aus der betrieblichen Altersversorgung werden künftig nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet. Ab 2018 gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich, darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei.

Höhere Riester-Zulagen

Die Grundzulage steigt von 154 auf 175 Euro pro Jahr. Die Kinderzulage bleibt unverändert bei 300 bzw. 185 Euro.

Basisrente

Der Sonderausgabenabzug erhöht sich von 84 auf 86 Prozent sowie der zu versteuernde Rentenanteil von 74 auf 76 Prozent. Ab sofort beträgt der Höchstbetrag 23.712 Euro.

Neue Vorgaben für den Vertrieb

Ab Februar 2018 müssen Vermittler unaufgefordert angeben, in wessen Auftrag sie handeln und wie sie vergütet werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass stets ehrlich, redlich und im bestmöglichen Interesse des Kunden gehandelt wird.

Neue Vorgaben für Informationsblätter

Bei Informationsblättern für Versicherungsanlageprodukte gelten neue einheitliche Inhaltsvorgaben. Auf maximal 3 DIN-A4-Seiten müssen Informationen zu Anlagestrategien, Versicherungsleistungen, Kosten und Risiken des Produkts angegeben werden.

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