Neuerungen der Basler BU

18. Juli 2019

Die schon wieder. War nicht erst was?

Die Tarife Basler Berufsunfähigkeitsversicherung wurden erst zum 01.04.2019 erheblich aufgewertet. Welche Verbesserungen es gibt, erfahren Sie hier.

Die Verbesserungen beinhalteten folgende Kriterien:

  • vorläufiger Versicherungsschutz 2.000 Euro monatlich
  • bis zu 12 Monatsrenten bei Verlust der Fähigkeiten: Sehen, Hören und Fortbewegen ohne Rollstuhl
  • Günstigerprüfung bei Berufswechsel oder -einstieg
  • Überbrückungshilfe für den nahtlosen Übergang
  • vom Krankentagegeld bzw. Krankengeld (bei Einschluss des ArbeitsunfähigkeitsSchutzes)
  • Auszubildende: bei Leistungsantrag wird die konkrete Tätigkeit geprüft bzw. bereits erworbene
  • Kenntnisse und Fähigkeiten (Günstigerprüfung)
  • Neueinteilung Schüler in 6 Gruppen, neues Pricing

Verbesserungen zum 01.07.2019

Für die Zielgruppe der Schüler wurden die Leistungsdefinition und die Möglichkeit der Günstigerprüfung verbessert. Des Weiteren wurden der Zusatzbaustein InflationsSchutz und die Antragsunterlagen optimiert.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit bei Schülern?

Zu dieser Frage gibt es sehr unterschiedliche Ansichten. Die Basler beschreibt die Leistungsdefinition in den Bedingungen jetzt wie folgt: „Ein Schüler ist berufsunfähig, wenn der Schüler für voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen, zu mindestens 50 Prozent nicht oder nur mit sonderpädagogischer Förderung am Unterricht einer allgemeinbildenden Schule teilnehmen kann …“ Durch diese Änderung wird Schülern, auch aus Sicht vieler Experten, der bestmögliche Schutz gewährt – bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit. (Siehe AVB 12.7)

Im Rahmen der Günstigerprüfung (Berufswechsel, Berufseinstieg), können jetzt Schüler bei Wechsel in die gymnasiale Oberstufe eine Prüfung auf Umstufung in eine günstigere Berufsklasse vornehmen lassen. Eine Schlechterstellung ist nach der Prüfung ausgeschlossen. Es gelten die alten Rechnungsgrundlagen, wie bei Versicherungsbeginn. (Siehe AVB 32)

Der Zusatzbaustein Basler InflationsSchutz wurde den Wünschen der Kunden und Vertriebspartner angepasst. Die garantierte Erhöhung (Leistungsdynamik) der BU-Rente im Leistungsfall kann jetzt in den Höhen von 1, 2 oder 3 Prozent vereinbart werden, bisher waren nur 1 Prozent möglich. (Siehe AVB 8)

Zum 01.07.2019 wurden die Antragsunterlagen für die BerufsunfähigkeitsVersicherung neu gestaltet, mit dem Ziel eine übersichtliche Struktur und bessere Verständlichkeit zu schaffen. Die Anträge werden über den jeweiligen Produktrechner erstellt.

Die Änderungen der Bedingungen zum 01.04.2019 und zum 01.07.2019 gelten auch rückwirkend für das Tarifwerk 18 (außer InflationsSchutz, da dieser nicht nachträglich höher vereinbart werden kann).

Weitere Informationen finden Sie im folgenden Produktflyer sowie im Wettbewerbsvergleich.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit der neuen Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Basler Maklerbetreuer, Norbert Herden.

Norbert Herden
Vertriebsdirektor

Tel.: 040 / 3599 4660
Mobil: 0172 / 5609405
E-Mail: norbert.herden@basler.de

Ihr Netfonds-Team

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