Neuer BIC für den Zahlungsverkehr im Konto flex ab 4. März 2019

25. Februar 2019

ebase informiert

Zukünftig wickelt die ebase den SEPA-Zahlungsverkehr über die Deutsche Bundesbank ab, wodurch sich ab dem 4. März 2019 der BIC für Konten bei der ebase ändert.

Was bedeutet das für Ihre Kunden?

Die Kontonummern sowie die IBAN für Konten der ebase bleiben unverändert. Für Überweisungen und Lastschriften im innerdeutschen und europäischen Zahlungsverkehr (SEPA-Zahlungsraum) ermittelt sich der BIC aus der IBAN.

Bei Überweisungen zugunsten des Treuhandkontos von ebase für Käufe im Investmentdepot ändert sich ebenfalls nichts!

Im außereuropäischen Zahlungsverkehr ist die Angabe der BIC jedoch zwingend erforderlich. Für Zahlungen zugunsten eines Kontos flex von außerhalb des SEPA-Raumes muss daher der neue BIC von ebase verwendet werden:

Empfänger: Kontoinhaber
IBAN: DE9270013000xxxxxxxxxx
BIC der ebase: EBSGDEMXXXX (NEU)

Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung bei zukünftigen Zahlungsaufträgen.

Wie werden die Kunden informiert?

Die Kunden erhalten ab sofort folgenden Hinweistext der ebase auf ihren Kontoauszügen angezeigt:

Neuer BIC für den Zahlungsverkehr im Konto flex 
Zukünftig wickeln wir den SEPA-Zahlungsverkehr über die Deutsche Bundesbank ab, wodurch sich ab dem 4.März 2019 der BIC für ebase Konten ändert. Ihre Kontonummer sowie IBAN bleiben unverändert, weshalb sich für Sie bei Überweisungen und Lastschriften im innerdeutschen und europäischen Zahlungsverkehr (SEPA-Zahlungsraum) nichts ändert. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Überweisungen und Lastschriften im außereuropäischen Zahlungsverkehr der neue BIC zwingend anzugeben ist. Der neue BIC von ebase lautet: EBSGDEMXXXX.“

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice

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