Informationen zur V-Bank
Zum 01.01.2020 trat die Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie in Kraft. Nachfolgend führt Ihnen die V-Bank den zentralen Inhalt dieser Änderungsrichtlinie auf, den Sie ab sofort bei Konto-/Depoteröffnungen von juristischen Personen berücksichtigen müssen.
Um Sie bei der Konto-/Depoteröffnung von juristischen Personen zu unterstützen, wird die V-Bank zunächst immer gemeinsam mit Ihnen versuchen, offene Punkte und Unstimmigkeiten zu klären. Erfolgt nach Ablauf einer Woche keine Aufklärung, muss die V-Bank eine sogenannte unverzügliche Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GWG machen. Das kann u.U. ein Bußgeld für Ihren Kunden (als meldepflichtige Organisation) nach sich ziehen, wenn das Transparenzregister den Vorgang an das Bundesverwaltungsamt weitergibt.
Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor Einreichung eines Konto-/Depoteröffnungsantrages von juristischen Personen mit den Vorgaben der Meldepflichten an das Transparenzregister vertraut zu machen.
Über das Bundesverwaltungsamt finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema „Transparenzregister“. Diese haben wir Ihnen HIER hinterlegt.
Verbuchung der Vorabpauschale auf Erträge von Investmentfonds für 2019 hat begonnen
Im vergangenen Jahr wurden vor dem Hintergrund des Investmentsteuerreformgesetzes erstmals auch thesaurierte Erträge von Investmentfonds, welche nicht ausgeschüttet wurden, über die sogenannte Vorabpauschale (VAP) besteuert. Seit Anfang dieser Woche verbucht die V-Bank die VAP auf Erträge von Fonds für das Jahr 2019. In diesem Zusammenhang ist es insbesondere wichtig, ausreichend Liquidtät auf dem Verrechnungskonto vorzuhalten, um die Steuer auf die VAP bezahlen zu können.
Die Vorabpauschale wird mit steuerlichem Zuflusstag (vergleichbar „Ex-Tag“) jeweils zum 02.01. eines Jahres gebucht. Die daraus resultierende Steuerbuchung erfolgt dabei immer später, so wie jetzt Mitte Januar. Denn die Bereitstellung der Erträgnisdaten geschieht analog zu sonstigen Erträgen jeweils pro Gattung auf der Grundlage der Angaben des WM-Datenservices (WM).
Die Abrechnung und Belegerstellung, welche auch für den Kunden und Sie sichtbar im Web Front End hinterlegt sein werden, erfolgt für jede Wertpapier-Gattung einzeln. Die Erstellung erfolgt immer, unabhängig ob es zu einer tatsächlichen Steuerbelastung kommt, da auf der zweiten Seite des Beleges unter anderem die Verrechnung gegen den Freistellungsauftrag oder allgemeinen Verlustverrechnungstopf angedruckt wird.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 040 / 822 267 -230 oder per Mail unter abwicklungsservice@netfonds.de.
Ihr Netfonds-Abwicklungsservice Investment
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