Aktualisierungen bei steuerlich relevanten Daten
Die DWS hat die Unterlagen im Rahmen der DWS BasisRente Komfort aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht. In den Dokumenten sind damit die aktuell gültigen Prozentsätze der steuerlichen Ansetzbarkeit sowie auch die Sätze der steuerlichen Behandlung während der Leibrentenphase im Rahmen einer Basisrente hinterlegt.
Im Jahr 2020 können 90% der Altersvorsorgeaufwendungen allgemein zu einer Basisrente steuerlich geltend gemacht werden. Bis 2025 steigt der maximal absetzbare Betrag jährlich um zwei Prozentpunkte bis auf 100%. Dabei gelten Höchstbeträge, insgesamt können somit in 2020 folgende Beiträge maximal als Sonderausgabe bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden:
Als Lebenspartner zählt ein Lebenspartner im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gemäß LPartG.
Die Unterlagen finden Sie hier:
Broschüre DWS BasisRente Komfort
Merkblatt DWS BasisRente Komfort
Steuern / Twopager DWS BasisRente Komfort
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