Neue Provisionsverteilung ab Januar: Mehr Provision und mehr Transparenz für Netfonds-Partner

04. Dezember 2017

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Ab 01.01.2018 Umstellung auf prozentuale Provisionsverteilung im Versicherungsbereich – auch in der KV-Zusatzversicherung

Insbesondere durch das LVRG werden die Provisionsregelungen der Gesellschaften immer komplexer und unübersichtlicher. Unterschiedlichste Faktoren teilweise pro Tarifstufe prägen inzwischen die Provisionswelt.  Politisch gewollt, haben sich die Provisionen im Durchschnitt nach unten entwickelt. Durch das Wachstum mit Ihnen, war Netfonds in den meisten Fällen trotzdem in der Lage, Provisionskürzungen  zu vermeiden.

Nun wollen wir unser Provisionssystem noch einfacher und transparenter gestalten. Ab dem 01.01.2018 erfolgt im Versicherungsbereich eine prozentuale Verteilung der Eingangsprovision. Dies gilt auch für die Krankenzusatzversicherung und führt grundsätzlich zu gleichen oder besseren Konditionen.

Durch die prozentuale Aufteilung werden Provisionsänderungen von Gesellschaften nun schneller durch unser Abrechnungsteam umgesetzt werden. Zusätzlich können wir durch die neuen Provisionsschemen die BP zukünftig schneller auskehren und werden in 2018 sukzessive bei weiteren Gesellschaften auf eine monatliche BP-Abrechnung umstellen.

Sollte es in Einzelfällen bei Anträgen, die vor Gültigkeit der neuen Regelung, also bis zum 31.12.2017 eingehen,  dazu kommen, dass die prozentuale Verteilung zu einer Provision führt, die niedriger ist, als der Wert, der sich aus Ihrer aktuellen Provisionsliste ergibt, vergüten wir Ihnen selbstverständlich die Differenz.

 Wo finden Sie Ihre Courtageübersicht?

Die neuen Courtagelisten finden Sie ab dem 10.12.2017 auf unserer Beraterplattform fundsware Pro in dem Bereich Versicherungen unter dem Reiter Courtagen.

Bei Anregungen oder Fragen kommen Sie gerne auf unser Abrechnungs-Team zu.

Ihr Netfonds-Team