Neue Formulare und Versand der ex-post Kostenreportings

09. März 2020

Informationen zur V-Bank

Ab 01.05.2020 werden bei der V-Bank nur noch Konto-/Depoteröffnungen mit Version _02_2020 akzeptiert. Die V-Bank hat ihre Konto-/Depoteröffnungsformulare neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Dies betrifft folgende Unterlagen:

  • Konto-/Depoteröffnung unter Einbindung eines Anlage- und Abschlussvermittlers (1600_02_2020)
  • Konto-/Depoteröffnung unter Einbindung eines Anlage- und Abschlussvermittlers (deutsch/englisch 1600EN_02_2020)
  • Konto-/Depoteröffnung für juristische Personen (deutsch/englisch 1300_02_2020)
  • Konto-/Depoteröffnung für juristische Personen unter Einbindung eines Finanzdienstleisters (1330_02_2020)
  • Konto-/Depoteröffnung unter Einbindung eines Vermögensverwalters (1500_02_2020)
  • Konto-/Depoteröffnung unter Einbindung eines Vermögensverwalters (1500EN_02_2020)

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, nur noch die neuen Versionen zu verwenden. Veraltete Papierunterlagen vernichten Sie am besten sofort. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass  spätestens ab 01.05.2020 keine Konten/Depots mehr eröffnet werden können, wenn dafür veraltete Papierunterlagen verwendet wurden. Die Online-Kontoeröffnung ist bereits aktualisiert.

Um Ihnen das Ausfüllen der Formulare zu erleichtern, finden Sie im Formularcenter der V-Bank entsprechende Hilfestellungen in Form von Leitfäden, die den Neuerungen ebenfalls angepasst wurden.

Versand der ex-post Kostenreportings im Zeitraum Mai/Juni

In Übereinstimmung mit dem VuV Expertengremium werden die ex-post Kostenberichte für 2019 wie im Vorjahr im Zeitraum Mai/Juni 2020 versendet. Hintergrund: Bis zu diesem Zeitpunkt ist gewährleistet, dass die Daten weitestgehend aktuell sind. Für die Produktkosten greift die V-Bank auf WM Daten zurück, die wiederum von den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) beliefert werden. Die KVGs haben für die Erstellung ihrer Rechenschaftsberichte bis Ende April Zeit.

Die ex-post Berichte werden als Einzelmodul verschickt. Bei der Versandart orientiert sich die V-Bank am Kontoauszug. Das bedeutet: Hat Ihr Mandant beim Kontoauszug als Versandart online (AFP) gewählt, erhält er das Ex-post Kostenreporting ebenfalls online in das Dokumentenarchiv. Bekommt er hingegen den Kontoauszug bislang postalisch, wird auch der ex-post Bericht per Post versendet.

Wenn Sie für Ihre Mandanten die Versandart von postalisch auf online umstellen möchten, benötigen die Kunden einen Onlinezugang. Außerdem reichen Sie dazu rechtzeitig das Formular „Änderung Versand“ mit Original-Kundenunterschrift ein. Das Dokument finden Sie wie gewohnt im Formularcenter der V-Bank.

Hinweis der NFS zum Thema ex-post: Die Servicegebühren der NFS sind im Bankreporting nicht enthalten. NFS wird nach dem Versand des Bankreportings ein Zusatzblatt erstellen und dies in die Online-Depoteinsicht des Kunden einstellen.

Bei Rückfragen zum ex-post Verfahren kontaktieren Sie gerne Herrn Adrian Schneider telefonisch via 040 / 822 267 -262 oder per E-Mail unter aschneider@netfonds.de.

Bei allgemeinen oder Fragen zu den AGB’s steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter 040 / 822 267 -230 oder per E-Mail unter abwicklungsservice@netfonds.de.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice Investment

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