Neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) tritt in Kraft

09. September 2019

Informationen zur Fondsdepot Bank

Die PSD2 (Payment Services Directive2) ist eine EU-Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern, deren Ziele es sind die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen, den Verbraucherschutz zu stärken, Innovationen zu fördern und den Wettbewerb im Markt zu steigern.

Die Banken sind verpflichtet, die von der PSD2 betroffenen Bedingungswerke anzupassen und ihre Kunden darüber zu informieren.

Aufgrund der ab 14.09.2019 geltenden gesetzlichen Änderungen hat auch die Fondsdepot Bank Bedingungen für die Nutzung des Fondsbankings und des Infomanagers angepasst. Die Änderungen betreffen das Online-Banking.

Bei Zahlungen im Internet ist die so genannte Zwei-Faktor-Authentifizierung bereits heute Pflicht. Das bedeutet, dass die Authentifizierung des Kunden über zwei Faktoren erfolgen muss, die durch Wissen (z.B. PIN), Besitz (z.B. Smartphone) oder Inhärenz (z.B. Fingerabdruck, Face-ID) vermittelt werden.

Neu ist allerdings, dass die Authentifizierungs-Elemente den Zahlungsvorgang dynamisch mit einem bestimmten Betrag und einem bestimmten Zahlungsempfänger verknüpfen müssen. Deshalb kann das iTAN-Verfahren ab dem 14.09.2019 nicht mehr für Geldkonten verwendet werden. Folglich wird das iTAN-Verfahren (papierhafte iTAN-Liste) für Geldkontotransaktionen ab dem 14. September bei der Fondsdepot Bank deaktiviert.

Bereits ab 9. August 2019 wird das neue pushTAN-Verfahren angeboten. Für andere Online-Transaktionen beim Fondsbanking, z.B. Kauf und Verkauf von Fonds mittels Fondsdepot, wird das iTAN-Verfahren bis Ende 1. Quartal 2020 deaktiviert und ebenfalls auf das pushTAN-Verfahren umgestellt.

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unseren Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder 040 / 822 267 -230.

Ihr Netfonds-Team

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