Neue Berechnungslogik für die Vertriebsfolgeprovisionen

25. November 2019

Information zur DAB BNP Paribas

Die DAB hatte bereits im Juli-Newsletter angekündigt, dass die Berechnungsweise für die Vertriebsfolgeprovisionen anpasst werden. An den Abrechnungs- und Auszahlungszyklen wird sich aber nichts ändern. Die Berechnungslogiken der Vertriebsfolgeprovisionen werden jedoch künftig an die der Kapitalverwaltungsgesellschaften gekoppelt. Durch diese Anpassungen entstehen drei unterschiedliche Reportingmethoden. Eine zum Monatsultimo, Quartalsultimo und eine tägliche Basis.

Hier die Logiken:

Monatsultimo

Das Reporting ändert sich nicht. Sie erhalten drei Abrechnungszeilen auf Depot und WKN Basis, also z.B. Oktober, November und Dezember.

Quartalsultimo

Das Reporting würde sich zukünftig von drei auf nur eine Abrechnungszeile pro Depot und WKN Basis ändern. z.B. für das vierte Quartal 2019 eine Zeile, und nicht mehr für Oktober, November und Dezember jeweils eine Zeile separat.

Täglich

Die Bewertungsbasis würde täglich ermittelt werden. Sie würden hier zukünftig für JEDEN Tag eine Abrechnungszeile auf Depot und WKN Basis erhalten! Beispiel für Q4 2019: Anstatt drei Abrechnungszeilen für ein Depot mit einer einzelnen WKN, wären hier 92 Abrechnungszeilen enthalten. Die Einzelpositionsaufstellung würde für Sie damit extrem unübersichtlich werden. Ein schneller Blick auf einzelne Positionen wird aufgrund der Anzahl Abrechnungszeilen kaum mehr möglich sein.

Daher werden wir für Sie die Handhabung der DAB vereinfachen. Wir werden durch verschiedene programmierte Logiken die unübersichtlichen Datenstrukturen der DAB vor unserer Abrechnung wieder in das gewohnte Format bringen.

Sie erhalten also weiterhin drei Abrechnungszeilen auf Depot und WKN Basis, also z.B. Oktober, November und Dezember. Erstmalig findet die geänderte Berechnung voraussichtlich bei der Vertriebsfolgeprovision für das 4. Quartal 2019 Anwendung.

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