Neu in Hamburg: Sonderweg in der Gesundheitsversorgung für Beamte

13. August 2018

Die Kombination Beihilfe + PKV bleibt erste Wahl!

Wer als Vermittler in Hamburg unterwegs ist, und nun auf Beamte trifft, wird sicher auch das Thema Gesundheitsversorgung im Hinterkopf haben. Denn seit dem 01.08.2018 gibt es für Beamte in Hamburg einen Sonderweg in der Gesundheitsversorgung.

Zwar konnten schon bisher alle Beamte grundsätzlich zwischen der Beihilfe zuzüglich einer privaten Restkostenversicherung und der GKV wählen, doch wer sich für die GKV entschied, der musste den Beitrag dann alleine zahlen. Das war, neben all den anderen Aspekten, ein erheblicher finanzieller Nachteil.

Was ist neu?

Seit August nun können die Hamburger Beamten zwischen der klassischen Beihilfe und der neuen „Pauschal-Beihilfe“ wählen. Letztere kommt quasi dem Arbeitgeberzuschuss gleich, wie ihn Angestellte kennen. Die „Pauschal-Beihilfe“ kann nur zu Beginn des Dienstverhältnisses gewählt werden (innerhalb von 3 Monaten nach Verbeamtung) oder wenn bisher eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Vollversicherung bestand. Dabei dürfte es sich jeweils um Einzelfälle handeln. Wer verbeamtet ist und die klassische Beihilfe nebst Restkostenversicherung gewählt hat, hat kein Sonderkündigungsrecht, Wechselrecht oder Ähnliches. Für diese Gruppe ändert sich nichts.

Der Haken: Wer sich einmal für die „Pauschal-Beihilfe“ entschieden hat, kann diese Entscheidung nie wieder korrigieren. Es gilt also, sich das Ganze gründlich zu überlegen.

Denn die klassische Beihilfe und private Restkostenversicherung bietet eine Reihe von Vorteilen:

  • Das lebenslange Leistungsversprechen: Verlässlichkeit über die gesamte Vertragsdauer.
  • Anpassung an Beihilferechte anderer Bundesländer oder dem Bund: Nur Hamburg kennt nun die „pauschale Beihilfe“. Wer als Beamter mal den Dienstherren wechselt und dieser keine „pauschale Beihilfe“ leisten kann, muss den gesamten GKV-Beitrag alleine zahlen. Die Restkostenversicherung passt sich auf Antrag ohne Gesundheitsprüfung bei einem Wechsel den neuen Bedingungen an.
  • Die klassische Beihilfe steigt im Alter: Dadurch kann der prozentuale Umfang der Restkostenversicherung reduziert und die Prämien gesenkt werden.
  • Auch Beamte mit Vorerkrankungen können durch die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung eine private Restkostenversicherung erhalten.

Es gilt also die neuen Beamten und Referendare sorgsam zu beraten und sämtliche Aspekte und deren Folgen zu bedenken.

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Ihr Oliver Bruns