Die Kombination Beihilfe + PKV bleibt erste Wahl!
Wer als Vermittler in Hamburg unterwegs ist, und nun auf Beamte trifft, wird sicher auch das Thema Gesundheitsversorgung im Hinterkopf haben. Denn seit dem 01.08.2018 gibt es für Beamte in Hamburg einen Sonderweg in der Gesundheitsversorgung.
Zwar konnten schon bisher alle Beamte grundsätzlich zwischen der Beihilfe zuzüglich einer privaten Restkostenversicherung und der GKV wählen, doch wer sich für die GKV entschied, der musste den Beitrag dann alleine zahlen. Das war, neben all den anderen Aspekten, ein erheblicher finanzieller Nachteil.
Was ist neu?
Seit August nun können die Hamburger Beamten zwischen der klassischen Beihilfe und der neuen „Pauschal-Beihilfe“ wählen. Letztere kommt quasi dem Arbeitgeberzuschuss gleich, wie ihn Angestellte kennen. Die „Pauschal-Beihilfe“ kann nur zu Beginn des Dienstverhältnisses gewählt werden (innerhalb von 3 Monaten nach Verbeamtung) oder wenn bisher eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Vollversicherung bestand. Dabei dürfte es sich jeweils um Einzelfälle handeln. Wer verbeamtet ist und die klassische Beihilfe nebst Restkostenversicherung gewählt hat, hat kein Sonderkündigungsrecht, Wechselrecht oder Ähnliches. Für diese Gruppe ändert sich nichts.
Der Haken: Wer sich einmal für die „Pauschal-Beihilfe“ entschieden hat, kann diese Entscheidung nie wieder korrigieren. Es gilt also, sich das Ganze gründlich zu überlegen.
Denn die klassische Beihilfe und private Restkostenversicherung bietet eine Reihe von Vorteilen:
Es gilt also die neuen Beamten und Referendare sorgsam zu beraten und sämtliche Aspekte und deren Folgen zu bedenken.
Mein Tipp: Im Onlineseminar der AXA am 15. und 22.08.2018 erhalten Sie weitere wertvolle Informationen, welche Sie in Ihrer Beratung und Arbeit unterstützen können. Nutzen Sie das Webinar und melden sie sich HIER an!
Ihr Oliver Bruns