Netfonds auf der Bundespressekonferenz

19. September 2019

Finanzberatung 2025 – welche (regulatorischen) Änderungen kommen?

Am letzten Donnerstag den 12.09.19 wurde ich (Martin Steinmeyer, Vorstand Netfonds AG) von Standard Life in die Bundespressekonferenz nach Berlin geladen, um mit Politikern, Verbandsvertretern und Verbraucherschützern über die „Finanzberatung 2025 – welche (regulatorischen) Veränderungen auf Makler und Kunden zukommen werden“ zu diskutieren. Bei einem solchen „Weitblick“ in Anbetracht der aktuellen regulatorischen Diskussionen, bin ich dieser Einladung gern gefolgt.

Ich war positiv überrascht wie gut sich die Politik-Vertreter der CDU und FDP (andere Parteien waren leider nicht zugegen) mit der Materie auskannten. Die folgenden Statements vertreten die Herren offiziell:

Dr. Carsten Brodesser Mitglied des Bundestages (CDU), Mitglied des Finanzausschusses: 
„Der vorliegende Entwurf eines Provisionsdeckels für Lebensversicherungsverträge wird bei der Union keine Zustimmung finden.“

Frank Schäffler Mitglied des Bundestages (FDP), Mitglied des Finanzausschusses: 
„Die Vielfalt des Finanzberatungsmarktes muss auch zukünftig erhalten bleiben. Gesetzliche Anforderungen und rechtliche Vorgaben dürfen nicht dazu führen, dass bewährte Angebote eingestellt werden müssen. Es gilt, die Entscheidungsfreiheit des Kunden zu wahren.“

 

Bild: Bundespressekonferenz

Im Folgenden liste ich einige Aussagen der Kollegen auf: 

Thema Provisionsdeckel:

  • Eine Einführung würde einen 3-stelligen Mio. Betrag kosten und sich indirekt negativ auf die Verbraucher auswirken
  • Man plädiert bei etwaigen Provisionsexzessen für eine Meldepflicht der Versicherer, die durch die BaFin kontrolliert wird
  • Im Kern geht es bei diesem Thema eigentlich um die Restschuldversicherungen

Thema BaFin-Aufsicht für §34f/h GewO ab 2021:

  • Eine „neue“ Beaufsichtigung ist aus Gründen des Anlegerschutzes nicht notwendig. Die Anzahl der Beschwerden ist extrem gering
  • Die BaFin plant 300-400 Stellen, die ca. 40 Mio. EUR p.a. kosten würden. Diese Kosten müssen auf die Berater umgelegt werden
  • Man geht von einer Reduzierung der Vermittlerschaft von ca. 33.000 auf 19.000 aus
  • Die Kosten würden natürlich auch auf die Anleger abgewälzt
  • Ein Mehrwert für Anleger ist nicht erkennbar.

Mein persönliches Fazit: Beide wollen „den Provisionsdeckel“ verhindern und halten die Diskussion für überholt, weil sich der Markt bereits stark in die richtige Richtung entwickelt hat. Beide gehen nicht davon aus, dass der Provisionsdeckel in dieser Form kommt. Beide warnen vor dem angedachten Wechsel der Beaufsichtigung durch die BaFin für die Finanzanlagendienstleiter (§34f GewO) und konnten nicht genau sagen, warum dieser Punkt überhaupt diskutiert wird. Beide „warnen“ jedoch vor dieser Entwicklung.

Wir werden die Entwicklungen natürlich weiter im Auge behalten und arbeiten bereits aktiv an Lösungsansätzen, die es Ihnen ermöglicht auch künftig Ihrem Beruf und Ihrer Berufung nachzugehen. Wir raten allen Vermittlern mit „kleineren“ Beständen sich schon heute intensiv mit dem Thema „Vermögensverwaltung“ auseinander zu setzen, da diese nicht unter die Regulierung fällt.

Ein weiteres Thema wurde auch noch seitens Herrn Dr. Brodesser angesprochen: „Riester“. Wie wir auch von wichtigen Produktpartnern wissen, wird die Rentenkommission im Frühjahr 2020 zusammensitzen und versuchen das Produkt einfacher zu machen, die Zielgruppe zu erweitern und die Garantie als Option zu gestalten. Höhere Aktienquoten sind heutzutage alternativlos.

Unser Fazit: Wir bleiben gespannt, danken für die Selbsterkenntnis und drücken die Daumen für die Umsetzung!

Mit kollegialen Grüßen

Martin Steinmeyer

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