Nachträgliche neue Pflichtangabe bei der RiesterRente

08. Juli 2019

Steuernummer/TIN der Kinder unbedingt erforderlich!

Im Rahmen von Änderungen des Jahressteuergesetzes 2018 kann es bei bestehenden Riesterverträgen allgemein zu Auswirkungen auf zukünftige Förderung kommen. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass ab dem Beitragsjahr 2019 Kinderzulagen nur dann gezahlt werden, wenn die Steuer-Identifikationsnummer (TIN) des Kindes vorliegt/mitgeteilt wird. Dies betrifft nicht nur DWS Riesterverträge, sondern Riesterverträge im Allgemeinen aller Gesellschaften.

Um in Zukunft die staatlichen Zulagen im Rahmen der RiesterRente zu beantragen, benötigt die DWS neben der persönlichen Steueridentifikationsnummer (TIN) der Kunden/innen auch die TIN der Kinder. Die TIN der Kinder war bis dato eine freiwillige Angabe, wird aber jetzt zur nachträglichen Pflichtangabe.

Somit müssen auch bei Alt-Verträgen im Rahmen der RiesterRente die Steuernummer/TIN von Kinder nachgetragen werden, sofern diese bei der ursprünglichen Beantragung nicht angegeben wurden.

Die DWS stellt für diesen Prozess ein neues Serviceblatt zur Verfügung, welches Sie HIER finden. Das Dokument kann entsprechend ausgefüllt der DWS gefaxt oder auch gerne uns zugemailt werden. Die DWS selber akzeptiert allerdings keine E-Mail-Übersendung.

Ganz wichtig ist, dass das Dokument NUR dann verwendet werden muss, wenn eben die Steuernummer/TIN der/des Kindes/er fehlt. Es muss nicht eingereicht werden, wenn die Daten bereits vorhanden sind. Sofern Sie sich also erinnern, dass die Angabe der TIN damals im Dauerzulagenantrag fehlte, kann das entsprechende Dokument eingereicht werden.

Wir haben selbst eine Selektion durchgeführt und festgestellt, dass bei insgesamt  8.773 DWS Altersvorsorge-Verträgen im Netfonds-/Argentosbestand Handlungsbedarf besteht. Wir werden innerhalb der nächsten Wochen alle Vermittler diesbezüglich individuell anmailen und die genauen Vertragsnummern mitteilen, bei denen eine Nachmeldung erfolgen muss. Die Nachmeldung sollte bis zum 31.12.2019 durchgeführt sein.

Ganz wichtig ist, dass kein neuer Dauerzulagenantrag eingereicht werden muss. Es kann zur Nachmeldung der TIN das erwähnte Serviceformular verwendet werden.

Für das Serviceformular müssen folgende Hinweise unbedingt beachtet werden:

  1. Hat ein Kind mehrere Vornamen, so sind zwingend immer alle Vornamen anzugeben
  2. Das Formular dient rein zur Erfassung von fehlenden Kinder-TINs und ersetzt keinen Dauerzulagenantrag. D.h., über das Formular lassen sich keine zusätzlichen Kinder melden, die der DWS nicht schon bekannt sind.

Die DWS wird heute am 8. Juli ein postalisches Mailing starten und den betreffenden Kunden/innen das Serviceblatt mit einem entsprechenden Anschreiben zukommen lassen. Das entsprechende Schreiben finden Sie als Musterdokument HIER.

Sollten also Kunden in dieser Sache auf Sie zukommen, können Sie den Sachverhalt entsprechend einordnen.

Hinweise zur TIN/Steueridentifikationsnummer allgemein:

Seit dem Jahr 2008 schickt das Bundeszentralamt für Steuern an jede in Deutschland gemeldete Person per Post eine individuelle Identifikationsnummer. Neu geborene Kinder erhalten ihre Nummer in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Die TIN/Steuernummer ist lebenslang gültig.

Nachträgliches in Erfahrung bringen

Sollte die TIN eines Kindes unbekannt sein, bzw. das damalige Schreiben nicht mehr auffindbar sein, kann die TIN entsprechend in Erfahrung gebracht werden. Dazu stehen unterschiedliche Wege zur Verfügung. Aus Datenschutzgründen wird die Nummer ausschließlich per Post mitgeteilt.

Es kann eine E-Mail an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) gesendet werden. Die Emailadresse lautet:

info@identifikationsmerkmal.de

In der E-Mail muss dann die Bitte einer erneuten (postalischen) Übersendung der TIN der/des Kindes/er formuliert werden. Ebenso sind folgende Angaben notwendig:

Name des Kindes
Geburtsdatum
Geburtsort
Adresse

Es kann ebenso eine postalische Übersendung per Telefon veranlasst werden. Die Rufnummer des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) lautet:

Tel.: +49 (0) 228 406-1240

Wie erwähnt erfolgt aus Datenschutzgründen KEINE telefonische Mitteilung, es kann ausnahmslos die postalische Übersendung veranlasst werden.

Bei Fragen kommen Sie gerne auf das Team der depotbasierten Altersvorsorge zurück.

Ihre Ansprechpartner im Hause Netfonds:

Guido Steffens

Telefon: 040 / 822 267 -348
E-Mail: gsteffens@netfonds.de

Jan Haimerl

Telefon: 040 / 822 267 -357
E-Mail: jhaimerl@netfonds.de

Ihr Netfonds-Team

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