mobileTAN, Wertpapierüberträge von Drittbanken und weitere Themen

05. Oktober 2020

Informationen zur DAB BNP Paribas

In dieser News informieren wir Sie zu wichtigen Themen der DAB, wie der Übergangsfrist von mobileTAN, Wertpapierüberträgen von Drittbanken, Kundenaufträge ohne Original-Unterschrift und den neuen PostIdent Coupons.

Übergangsfrist mobileTAN endet im Oktober

Im Juli hat die DAB ihr neues Autorisierungsverfahren DAB SecurePlus eingeführt. Bitte beachten Sie, dass die Übergangsfrist für die Nutzung des mobileTAN-Verfahrens am 15.10.2020 endet. Kunden, die bisher das mobileTAN-Verfahren genutzt haben, können ab dem 16. Oktober 2020 das mobileTAN-Verfahren nur noch nutzen, um SecurePlus zu aktivieren. Bitte beachten Sie auch, dass nach dem 31.12.2020 die Aktivierung von SecurePlus nur noch mit einem Aktivierungsbrief möglich sein wird.

Informationen, Erklärvideos und FAQ finden Sie HIER.

Wertpapierüberträge von Drittbanken zur DAB

Da die DAB derzeit vermehrt Anfragen zum Thema Wertpapierüberträge erreicht haben, erhalten Sie hier einige wichtige Hinweise:

Für Wertpapierüberträge von Banken aus Deutschland zur DAB können Kunden das Formular „Auftrag zum Einzug von Konto/Depot“ verwenden, welches Sie in unserem Formularcenter finden.
Diese Aufträge können bei der DAB z.B. zusammen mit den Kontoeröffnungsunterlagen eingereicht werden und welche dann von der DAB an das jeweilige Institut weitergeleitet werden. Wenn Wertpapiere aus dem Ausland zur DAB übertragen werden sollen, ist ein Depoteinzug nicht möglich.

Aufträge zum Übertrag aus dem Ausland müssen Kunden direkt bei der abgebenden Bank beauftragen, wenn die Kontoeröffnung erfolgt ist und die vollständige Depotnummer vorliegt. Zudem müssen die Lieferwege individuell zwischen der abgebenden Bank und der DAB-Abwicklungsstelle geklärt werden. Informationen hierzu finden Sie HIER.

Die steuerlichen Anschaffungsdaten werden innerhalb Deutschlands automatisch über die TaxBox übertragen. Bei einem Wertpapierübertrag aus dem Ausland ist dies nicht der Fall. Bitte beachten Sie auch, dass die Mitarbeiter der DAB keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand eines Übertrags beim abgebenden Institut erteilen können, da sie aus Datenschutzgründen zu den fremden Depots keine Auskünfte erhalten. Es wird darum gebeten, sich diesbezüglich direkt an die abgebende Bank zu wenden.

Kundenaufträge ohne Original-Unterschrift

In letzter Zeit erhielt die DAB vermehrt Kundenaufträge, die anstatt einer Original-Unterschrift eine elektronische Unterschrift enthalten, die in Formularen als Bild eingefügt wurde. Bitte beachten Sie, dass nur Original-Unterschriften akzeptiert werden; anderenfalls können sich die Mitarbeiter der DAB nicht davon überzeugen, dass der Kunde selbst die Unterschrift geleistet hat. Der Kundenauftrag kann selbstverständlich online ausgefüllt werden, muss dann jedoch ausgedruckt, im Original unterschrieben und eingescannt werden.

Neue PostIdent Coupons seit 01.10.2020

Wie wir bereits mitteilten, gibt es bei der Deutschen Post Änderungen beim PostIdent Verfahren seit dem 01.10.2020. Insbesondere gibt es keine physischen PostIdent Coupons mehr. Das bedeutet, dass die DAB Ihnen künftig keine Vordrucke mehr zur Verfügung stellen kann und auch die eventuell noch in Ihrem Bestand vorhandenen PostIdent Coupons seit dem 01.10.2020 nicht mehr verwendet werden können. Die DAB kann in diesem Fall keine Übergangsfristen einräumen, da es sich um einen Service der Deutschen Post handelt. Bitte vernichten Sie daher evtl. vorhandene Restbestände und verwenden künftig nur noch den neuen Coupon.

Die Deutsche Post stellt künftig keine Legitimationen mehr per Post zu, deshalb müssen diese aus dem Post-Portal, seitens der DAB heruntergeladen werden. Ein Versand der Kontoeröffnungsunterlagen zusammen mit dem Ident durch die Deutsche Post ist somit nicht mehr möglich.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds Abwicklungsservice

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