Mitteilung zur FodB

03. August 2020

Information zur temporären USt.-Senkung bei Serviceentgelten

Im Folgenden informieren wir Sie über das weitere Vorgehen bzgl. der temporären Senkung der Umsatzsteuer in Bezug auf die Serviceentgelte und Vermögensverwaltungshonorare bei der Fondsdepot Bank.

Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets haben sich Union und SPD bei der Umsatzsteuer auf eine temporäre Senkung des Regelsteuersatzes von 19% auf 16% verständigt. Dies gilt vom 01. Juli bis zum 31.Dezember 2020. Danach soll voraussichtlich wieder der alte Regelsteuersatz gelten.

Die FodB hat nach eigener Angabe verstärkt Anfragen bzgl. einer Weitergabe des temporären Steuervorteils erhalten. Auch wir haben dahingehende Rückmeldungen von unseren Vermittlern erhalten. Dabei hat sich eine überwältigende Mehrheit für die Weitergabe ausgesprochen. Aus diesen Gründen und da wir davon ausgehen, dass Sie im Sinne des Gesetzgebers den temporären Steuervorteil gerne an Ihre Kunden weitergeben wollen, haben wir in Abstimmung mit der FodB einen einfachen und schlanken Weg gefunden, die temporäre USt.-Senkung zentral für Ihre Kundendepots umzusetzen. Die FodB wird in Folge dessen entsprechend reduzierte Serviceentgelte abrechnen und an uns weiterleiten, die wir wiederum – wie gehabt – an Sie als Vermittler auskehren.

Hinweis zu Vermögensverwaltungsdepots über die NFS Hamburger Vermögen GmbH

Für die über die NFS Hamburger Vermögen GmbH geführten Depots bei der FodB ist ebenfalls keine Aktion von Ihrer Seite erforderlich. Die Umsetzung der temporären USt.-Senkung erfolgt auch hier automatisch.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds Abwicklungsservice

Bild: pixabay.com