MiFID II  –  Homepages & Geschäftsdarstellungen rechtssicher anpassen

13. Dezember 2017

Bild: pixabay.com

Alles nur nicht unabhängig

Ab Januar tritt sie nun in Kraft – die neue Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Anleger soll sie zu mehr Transparenz in der Finanzberatung verhelfen. Für den Berater bedeutet sie im ersten Schritt mehr Bürokratie und Umdenken. Das gilt auch für die konkrete Darstellung Ihres Unternehmens und die Bezeichnung Ihrer Dienstleistungen. Denn hier steckt der Teufel im Detail.

MiFID unterscheidet zwischen unabhängigen und abhängigen Beratern. Neben einem breit diversifizierten Produktportfolio über verschiedenste Anbieter und Assetklassen hinweg, definiert sich ein unabhängiger Anlageberater vor allem aber dadurch, dass er keinerlei Vertriebsprovisionen seiner Produktanbieter als Einkommen vereinnahmt. „Unabhängig“ dürfen sich ab Januar 2018 somit nur noch die reinen Honoraranlageberater nach § 31 Abs. 4 c WpHG  respekt. § 34h GewO nennen.

Provisionsberatung wird natürlich nicht verboten. Sie darf sich nur nicht das Prädikat der Unabhängigkeit anheften und muss die eigenen Strukturen offenlegen. Das ermöglicht dem Kunden die Wahl – zwischen kostenpflichtiger, sog. unabhängiger Beratung oder günstigerer, durch Provisionen subventionierter „abhängiger“ Beratung. Dem Anleger sollte klar werden, dass die durch Provisionen bestimmte Produktstruktur nicht für alle Lebenssituationen geeignet ist. Auch Preise und Gebühren sollten durch das Offenlegungsgebot klarer und transparenter werden. So sieht es der Gesetzgeber.

Passen Sie Ihre Geschäftsdarstellung rechtzeitig an

„Unabhängige Anlageberatung“ und „Unabhängiger Anlageberater“ sind ab dem 1. Januar 2018 gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen.  Ausschließlich Honorar-Anlageberater sollten sich ab diesem Datum des Begriffs „unabhängig“ im Kontext ihrer Beratungsdienstleistungen bedienen. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle bitten, Ihre geschäftlichen Publikationen (Websites, Visitenkarten, Flyer, E-Mail-Signaturen etc.) aufmerksam auf die genannte Formulierung zu überprüfen und diese durch alternative Formulierungen auszutauschen.

Um sich die Suche nach dem Wort „unabhängig“ zu erleichtern,  können die Tastenkombination „STRG+F“ auf ihrer Homepage nutzen („Command+F“ für MacBook Nutzer) um ein Suchfeld zu aktivieren. Geben Sie dort das Wort „unabhängig“ ein und jede Stelle, an der Sie dieses Wort verwendet haben, wird Ihnen angezeigt.

Für Homepage-Baukasten Nutzer: Hier geht’s zu Video-Tutorials, die den Umgang mit dem CMS erläutern!

Alternative Formulierungen anstelle von „unabhängig“

•    uneingeschränkte Produktpalette
•    freie Auswahl
•    bedarfsgerechte Auswahl
•    bedarfsgerechte Beratung
•    eigenständig
•    individuelle Analyse
•    individuelle Auswahl

Ihr Netfonds-Team