LV 1871: Golden BU für Schüler

09. August 2018

Je früher desto besser!

Die LV 1871 gehört zu den wenigen Anbietern am Markt, die Schüler bereits ab einem Eintrittsalter von zehn Jahren gegen Berufsunfähigkeit versichern.

Einstufung als Schüler beim Verlassen der Schule

Solange ein Schüler in einer Schule angemeldet ist, wird er als Schüler des besuchten Schultyps und seiner Jahrgangsstufe eingestuft. Bei Verlassen der Schule bestehen jedoch häufig Unklarheiten, wie lange eine Einstufung entsprechend der bisher besuchten Schule erfolgen kann. Bei der LV 1871 gilt: Für Schüler, die im laufenden Jahr die Schule verlassen, ist eine Einstufung als Schüler bis zum 31. Juli desselben Jahres möglich. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsbeginn spätestens auf den 1. August dieses Jahres fällt und der Antrag bis Ende Juli des betreffenden Jahres bei der LV 1871 eingereicht wurde.

Von der Einstufung als Schüler dauerhaft profitieren

Grundlage für die Prämienberechnung ist in der BU immer der konkret ausgeübte Beruf bzw. die konkret ausgeübte Tätigkeit. Bei der Golden BU für Schüler wird die versicherte Person als Schüler seiner Schulform, also zum Beispiel Realschüler, eingestuft. Diese Einstufung bleibt garantiert, egal welchen Beruf der Schüler später tatsächlich ergreift und ausübt.

Verbesserte Berufseinstufung möglich

Schüler können bei der LV 1871 ihre Einstufung schon während der Schulzeit mehrfach verbessern. Diese Möglichkeit besteht z. B. beim Wechsel auf eine weiterführende Schule, beim Wechsel von der sechsten in die siebte Klasse, beim Wechsel in die Oberstufe sowie bei Aufnahme eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit. Eine Verschlechterung der Einstufung, z. B. bei einem Schulwechsel vom Gymnasium auf die Hauptschule oder bei Aufnahme eines risikoreichen Hobbys, ist hingegen ausgeschlossen.

Nachversicherungsgarantie

Ändert sich die Lebenssituation des Schülers z. B. durch die erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums, kann die vereinbarte BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden. Neben dieser ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie bietet die Golden BU auch eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie. Dabei hat der Kunde alle drei Jahre das Recht, die bei Vertragsabschluss vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ohne Vorliegen eines bestimmten Ereignisses bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs zu erhöhen.

Zukunftsgarantie

Am Ende der Schulausbildung sowie bei Berufsstart nach Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung kann der junge Kunde seine Berufseinstufung sowie die Obergrenze für die Nachversicherung überprüfen lassen. Eine Beitragserhöhung und eine Herabsetzung der Obergrenze sind dabei ausgeschlossen. Außerdem erlaubt die Zukunftsgarantie der LV 1871 bei Abschluss des Studiums oder der Ausbildung und Beginn der entsprechenden Tätigkeit eine Verdopplung der BU-Rente.

Verlängerungsgarantie

Damit hat der Kunde bei der LV 1871 das Recht, seinen Vertrag zu verlängern, wenn die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung um mindestens zwölf Monate nach hinten verschoben wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag bis zur dahin gültigen Regelaltersgrenze abgeschlossen wurde, nicht beitragsfrei gestellt ist und noch keine Leistung aus der BU erbracht oder beantragt worden ist.

Golden BU Start

Für Schüler oder Studenten ohne festes Einkommen, Auszubildende oder Berufsanfänger mit geringem Einstiegsgehalt ist ein Berufsunfähigkeitsschutz meist sehr teuer. Deshalb bietet die LV 1871 neben der Golden BU mit konstanten Beiträgen auch die Golden BU Start an. Hier zahlt der Kunde in den ersten zehn Jahren der Vertragslaufzeit einen reduzierten Beitrag. Erst danach steigt der Beitrag an.

Verzicht auf Verweisung

Schüler gelten bei der LV 1871 als berufsunfähig, wenn sie voraussichtlich sechs Monate zu mindestens 50 Prozent außerstande sind, am regulären Schulunterricht teilzunehmen. Dabei wird auf den regulären Schulunterricht abgestellt, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden hat. Eine abstrakte oder konkrete Verweisung auf eine andere Schulform ist ausgeschlossen. Ein Gymnasiast, der berufsunfähig ist, erhält die BU-Leistung also auch dann, wenn er nun stattdessen eine andere Schulform, z. B. die Realschule, besucht.

Vereinfachte Risikoprüfung

Besonders schnell und einfach: Junge und gesunde Menschen profitieren seit Januar dieses Jahres von der vereinfachten Risikoprüfung der Golden BU. Unter bestimmten Voraussetzungen reicht die Beantwortung von nur sieben Risikofragen zur Absicherung der Arbeitskraft.

Weitere Information finden Sie HIER.

Fragen zur Golden BU für Schüler der LV 1871 beantwortet Ihnen Ihr Maklerbetreuer der Gesellschaft, Herr Bastian Kern.

Bastian Kern
Vertriebsleiter
Telefon: 040 – 303 720 0
Mobil: 0151 – 580 265 07
E-Mail: bastian.kern@lv1871.de

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Bild: LV1871