Kurzes Update zum Zeitplan der FinVermV Novellierung

01. März 2019

Im März keine Änderung bei § 34f Beratern

Die Tagesordnung für die Bundesratssitzung am 15. März 2019 ist veröffentlicht worden. Von 48 Tagesordnungspunkten dreht sich kein TOP um die Novellierung der FinVermV. Damit ist klar, dass die FinVermV nicht im März aktualisiert wird.

Die neuen Regelungen und Updates der bestehenden Verordnungen werden somit frühestens in der dann kommenden Bundesratssitzung am 12. April verabschiedet.

Das Thema Taping, Geeignetheitserklärung und Zielmärkte wird damit frühestens im April für § 34f Berater in Kraft treten.

Am 15. März werden wir ein Webinar zum Thema FinVermV Novellierung halten. Falls Sie im Februar nicht am Webinar teilgenommen haben, laden wir Sie zu diesem Termin herzlich ein.

Dieses Webinar wird außerdem aufgezeichnet, sodass Sie sich auch im Nachgang des Webinars die Präsentation noch anschauen können.

Hier geht’s zur Anmeldung!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter finvermv@netfonds.de zur Verfügung!

Ihr Netfonds-Team

Bild: pixabay.com