Können Buchgewinne durch Rentenfonds im Rahmen der RiesterRente gesichert werden?

19. August 2019

Niedrigzins in einer neuen Dimension

Angesichts der historischen Situation bei Deutschen Staatsanleihen (wir haben per Newsletter informiert) bereitet ein aktueller Blick in manchen Riestervertrag große Freude: Sehr viele Riesterverträge besitzen allgemein hohe Investitionsquoten in langläufige Rentenfonds.

Der Hintergrund liegt in der Absicherung der gesetzlich vorgegeben Bruttobeitragsgarantie, welche für alle Riesterverträge verpflichtend ist. Durch die Entwicklungen bei Deutschen Staatsanleihen ist bei langläufigen Rentenfonds derzeit ein hoher Buchgewinn entstanden. Dieser ist allerdings nicht „nachhaltig“, da z.B. bei der DWS Altersvorsorge die Wertentwicklungen von Rentenfonds keinen Einfluss auf die Verteilung zwischen der Renten- und Aktienkomponente besitzen. Somit stellt sich die Frage, wie diese Buchgewinne für die Zukunft aktuell gesichert werden können.

Im Rahmen der DWS Altersvorsorge steht dazu bei den Premium Produkten bei einigen Verträgen die Option der Höchststandssicherung zur Verfügung.

Eine Selektion in Bestand von Netfonds/Argentos hat ergeben, dass die Option bei aktuell übe 10.000 Verträgen möglich ist.

Die Höchststandssicherung sichert das aktuell vorhandene Depotguthaben und garantiert zukünftig diesen Wert. Durch Aktivierung der Höchststandssicherung wird der jeweilige Höchststand zu einem Stichtag gesichert, d. h., ist der aktuelle Depotstand zum Stichtag höher als der vorhergehende, so wird dieser bei dem Kunden als neuer Höchststand eingebucht. Als erster Stichtag wird dabei der auf die Annahme durch die DWS folgende fünfte Kalendertag des kommenden Monats berücksichtigt. Der Kunde partizipiert dann noch an Wertsteigerungen seines Portfolios. Die Garantie kann nicht mehr unter einen einmal gesicherten Höchststand fallen. Der neu ermittelte Höchststand ist der neue Garantiebetrag, der für die Auszahlungsphase mindestens zur Verfügung steht.

Für die Inanspruchnahme der Höchststandssicherung steht leider kein standardisiertes Serviceblatt zur Verfügung. Dieses muss bei der DWS angefordert werden und wird dann postalisch an die Kunden übersendet.

Bzgl. der Höchststandssicherung gibt es einige Unterschiede, die sich nach dem Vertragsstand der Verträge richten.

Alle Verträge die vor dem Vertragsstand 04/2012 abgeschlossen wurden, besitzen die Höchststandssicherung ab dem 55. Lebensjahr. Die Option kann ab diesem Zeitpunkt bis zu 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn in Anspruch genommen werden. Es wird dann 100% des Depotguthabens garantiert.

Mit dem Vertragsstand ab 04/2012 ist es dann zu einer Änderung gekommen. Die Höchststandssicherung steht ab 5 Jahre vor dem im Antrag angegeben Rentenbeginn zur Verfügung. Es wird weiterhin 100% des Depotguthabens garantiert.

Ab und mit dem Vertragsstand 01/2016 gab es dann erneut eine Anpassung. Die Höchststandssicherung kann weiterhin 5 Jahre vor dem im Antrag angegeben Rentenbeginn in Anspruch genommen werden, allerdings werden ab diesem Vertragsstand dann 90% des Depotguthabens garantiert.

Es ist somit sinnvoll, die Situation bei einzelnen Verträgen zu prüfen. Dies kann über Adworks oder auch das partner@web erfolgen.

Bei Fragen kommen Sie gerne auf das Team der depotbasierten Altersvorsorge zurück.

Ihre Ansprechpartner im Hause Netfonds:

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E-Mail: gsteffens@netfonds.de

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E-Mail: jhaimerl@netfonds.de

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