Kirchensteuer 2021 & aktuelle Freistellungsaufträge

09. Oktober 2020

Informationen zur Augsburger Aktienbank

Alle Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt für das Finanzamt einzubehalten und abzuführen. Die entsprechenden Daten erfragt auch die Augsburger Aktienbank (AAB) jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Die Information, die über diese Regelabfrage vom BZSt gegeben wird, gilt grundsätzlich für das gesamte Folgejahr.

Auf die Anfrage der AAB beim BZSt zum Stichtag 31.08.2020 für das Jahr 2021, konnte zu einigen Kunden keine eindeutige Auskunft darüber gemacht werden, ob diese einer Kirchensteuerpflicht unterliegen.

Somit kann bei der Ausstellung der Steuerbescheinigung 2021 bei diesen Kunden kein Kirchensteuerabzug berücksichtigt werden.

Am 19.10.2020 werden die betroffenen Kunden von der AAB angeschrieben,  mit der Bitte eine eventuelle Kirchensteuerpflicht im Rahmen ihrer Steuererklärung für 2021 gegenüber dem Finanzamt anzugeben, damit in diesem Verfahren der Kirchensteuerabzug erfolgen kann.

Die Anschreiben werden in das elektronische Postfach (ePostfach) der Kunden eingestellt und Sie finden dieses auch HIER.

Was bedeutet dies für einen aktuellen Freistellungsauftrag?

Da die Kirchensteuer nicht abgeführt werden kann, kann seitens der AAB auch ein eventuell vorliegender aktueller Freistellungsauftrag der betroffenen Kunden nicht berücksichtigt werden. Der aktuell freigestellte Betrag für das Jahr 2020 wird auf 0,00 EUR reduziert. Sollte der Kunde den Freistellungsauftrag beanspruchen, ergibt sich daraus eine Steuerbelastung auf seinem Konto bei der Augsburger Aktienbank. Diese Belastung wird in den nächsten fünf Werktagen nach Eingang des Anschreibens vorgenommen.

Wenn der Kunde seinen Freistellungsauftrag wieder aktivieren möchte, benötigt die AAB einen neuen Freistellungsauftrag mit den aktuellen Daten des Kunden.

Wie können die Daten des Kunden aktualisiert werden?

Dem Kunden werden im Anschreiben, die der AAB vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelten Daten mitgeteilt und darum gebeten, diese auf Richtigkeit zu prüfen.

Mögliche Abweichungen müssen direkt dem Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) gemeldet werden, da seitens der AAB keine Änderungen an den melderelevanten Daten vorgenommen werden dürfen.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds Abwicklungsservice

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