Jetzt erst recht!

06. August 2018

Rechtskonforme Beratung mit der Vermögensverwaltung unter MiFID II und FinVermV

Zumindest die Haftungsdachpartner der NFS hat es vor ein paar Monaten voll erwischt: Die Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Wie schon vielfach beschrieben, kommen zahlreiche neue Anforderungen auf Investmentberater in ihrem täglichen Geschäft zu: Dazu gehören unter anderem Kostenausweis, Zielmarktabgleich, Geeignetheitserklärung und Gesprächsaufzeichnung.

Und der 34f-Berater, der sich aktuell noch in Sicherheit wiegt, wird nicht verschont bleiben, denn die vor der Tür stehende Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) wird sicherlich viele Regelungen der MiFID aufnehmen. Sollten Sie bereits jetzt ein gewisses Unwohlsein verspüren: Es gibt eine Lösung, und die heißt Vermögensverwaltung.

Wir liefern Ihnen heute schon alle rechtskonformen Werkzeuge, damit Sie auch weiterhin schlankes Beratungsgeschäft betreiben können. Für unsere Kunden und Partner, die jetzt schon in der Vermögensverwaltung agieren, haben sich eine Reihe von Neuerungen ergeben (siehe weiter unten). Wir haben daher für Sie nun vollständige PDF-VV-Antragsstrecken auf der Netfonds-Plattform fundsware unter „Vermögensverwaltung“ hinterlegt. Sie können das jeweilige für Ihre Kunden passende Dokument „HHVM Vermögensverwaltungsvertrag“ auswählen.

Zudem können Sie die Broschüre „Grundlagenwissen“ für den Kunden personalisiert als PDF auf fundsware erstellen oder sich gedruckte Exemplare bestellen. Um Ihnen eine Übersicht über die geforderten Unterlagen zu verschaffen, haben wir für Sie zusätzlich eine Checkliste erstellt (die Sie nicht einzureichen brauchen).

Neben den PDF-Strecken können Sie auch weiterhin das VV-Angebot in AdWorks verwenden. Dort finden Sie die „neuen“ Unterlagen an den VV-Vertrag angehängt. In den nächsten Wochen werden wir das System auch hier auf den neuesten Stand bringen lassen.

Das hat die MiFID II geändert

  • HHVM darf keinerlei Provisionen mehr vereinnahmen (Sie aber weiterhin). Mit den wichtigsten Banken haben wir Vereinbarungen geschlossen, damit Sie auch weiterhin Ihre Vertriebsfolgeprovision erhalten.
  • Kosten: Detaillierter Ex-ante- und Ex-post Kostenausweis wird für die Kunden erstellt und ist Teil der Beratungsunterlagen, beziehungsweise wird am Anfang des Folgejahres übersandt.
  • Es erfolgt eine jährliche „Eignungsprüfung“ durch die HHVM, alle Angaben im Analysebogen werden mit der gewählten Strategie abgeglichen.
  • Verlustschwellenbenachrichtigung liegt einheitlich bei 10 Prozent Verlust, wird durch die HHVM überwacht, Berater und Kunden werden informiert.

Ihr Ansprechpartner im Hause Netfonds:

Eric Wiese
Geschäftsführer NFS Hamburger Vermögen GmbH
Telefon: 040 / 80 80 242 -0
E-Mail: eric.wiese@hhvm.eu

Ihr Netfonds-Team