Jahressteuerbescheinigung 2018 ggf. gekennzeichnet als "Ersatzbescheinigung"

10. Mai 2019

DAB BNP Paribas informiert

Wie die DAB BNP Paribas bereits mitteilte, wurden Konten/Depots, die aus dem ehemaligen Bereich Professional Partners der Consorsbank zur DAB migriert wurden, nach der Migration auf „inaktiv“ gesetzt, jedoch noch nicht final in allen Systemen gelöscht. Die Löschung erfolgt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2019. Dies hatte, zum Bedauern der DAB,  Auswirkungen auf den jährlichen Steuerausgleich und auf die Erstellung der Steuerdokumente.

Die Jahressteuerdokumente wurden diese Woche per Post verschickt, sofern die Kunden keine weiteren aktiven Depots bei der Consorsbank besitzen. Kunden, die noch weitere aktive Depots bei der Consorsbank führen, haben ihre Steuerdokumente zum Abruf in ihrem elektronischen Postfach erhalten.

Die postalisch verschickte Jahressteuerbescheinigung ist als „Ersatzbescheinigung“ gekennzeichnet.

Dies hat folgenden Hintergrund:

Die Original-Jahressteuerbescheinigung Ihrer Kunden wurde online in das Postfach des inaktiven Depots bei der Consorsbank eingestellt. Da die DAB nicht sicher gehen konnte, ob alle Kunden ihre Online-Zugangsdaten für diese Depots noch griffbereit haben, wurden die Dokumente zusätzlich per Post verschickt. Da es sich hierbei technisch um eine Zweitschrift handelt, wurde der Vermerk „Ersatzbescheinigung“ angedruckt. Die Kunden können ihre Jahressteuerbescheinigung jedoch problemlos bei ihrem Finanzamt einreichen; es entstehen bei der Steuererklärung keine Nachteile durch diesen Vermerk.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds Abwicklungsservice Investment

Bild: pixabay.com