Jahresendgeschäft 2018: Infos & Termine

10. Dezember 2018

FFB informiert

Hier haben wir alle relevanten Informationen und Termine zum Jahresendgeschäft der FFB für Sie auf einen Blick.

Auftragsbearbeitung zwischen den Jahren

Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Fonds können Sie durchgehend – also auch „zwischen den Jahren“ – erteilen. Aufgrund von Abwicklungsmodalitäten der Fonds kann es allerdings passieren, dass die Aufträge vom letzten Bankarbeitstag erst im neuen Jahr abgerechnet werden können.

Wichtig: Bleibt eine Order über den Jahreswechsel offen, wird im Jahresdepotauszug ein abweichender Depotbestand ausgewiesen. Eine nachträgliche Korrektur bzw. Neuerstellung ist nicht möglich.

Überträge (Ein- und Auslieferungen)

Auch hier bleibt alles wie gehabt. Eingehende Fondsanteile werden durchgehend in den jeweiligen Kundendepots gebucht. Bei Auslieferungen, die ab Mitte Dezember von der FFB veranlasst werden, kann es sein, dass die Fondsanteile bei der empfangenden Stelle nicht mehr bis Ende 2018 gutgeschrieben werden. Darauf hat die FFB keinen Einfluss.

Wichtig: In anderen europäischen Ländern gelten ggf. abweichende Regelungen. Nach Weihnachten kann es daher zu Verzögerungen bei der Auftragsannahme seitens der Investmentgesellschaften kommen.

Umstellung auslaufender VL Verträge Anfang Januar 2019

VL Verträge, bei denen die siebenjährige Festlegungsfrist abläuft, werden am 2. Januar 2019 umgestellt in „freie“ Anteile. Es ist geplant, das Entgelt für den VL Vertrag am 13. Dezember 2018 zu vereinnahmen. Ihre Kunden bekommen hierüber eine separate Abrechnung.

Wichtig: Zahlungen, die ab dem 2. Januar 2019 bei der FFB eingehen, werden in der elektronischen VL Bescheinigung 2019 berücksichtigt – auch dann, wenn der Arbeitgeber im Verwendungszweck „2018“ angegeben hat. Durch das SEPA-Format kann die FFB ein vom Arbeitgeber vorgegebenes Lohnzurechnungsjahr für eine VL Zahlung nicht berücksichtigen.

Elektronische VL Bescheinigung – Meldung direkt an das Finanzamt

Ihre Kunden legen Vermögenswirksame Leistungen im Depot an? Denken Sie daran: Eine papierhafte  Bescheinigung der Vermögenswirksamen Leistungen wird nicht mehr erstellt. Die FFB meldet die Daten direkt an das Finanzamt. Das erfolgt bis Ende Februar 2019.

Versand der Jahresdepotauszüge Mitte Januar 2019

Die Jahresdepotauszüge für 2018 können Sie/ Ihre Kunden ab Mitte Januar 2019 erwarten.

Neu: Ab 2019 erhalten Kunden ihren Depotauszug quartalsweise, also dann 4 x im Jahr.

Antrag auf Verlustbescheinigung

Der Antrag muss bis zum 15. Dezember des betreffenden Jahres bei der FFB eingegangen sein. Wenn ein Kunde einen Antrag gestellt hat, wird der Verlust in der Steuerbescheinigung ausgewiesen.

Berechnung der Vorabpauschale Anfang Januar 2019

Am 2. Januar 2019 wird erstmals die jährliche Vorabpauschale je Fonds ermittelt – vorausgesetzt, der Fonds hatte eine Wertsteigerung im Kalenderjahr 2018. Die Vorabpauschale wird von WM Datenservice® berechnet und veröffentlicht. Die Besteuerung nimmt die FFB nach Veröffentlichung im Laufe des Januars vor. Kapitalertragsteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer)  wird direkt für den Kunden an das Finanzamt abgeführt. Natürlich vorab verrechnet gegen einen vorhandenen Verlustverrechnungstopf, einen hinterlegten Freibetrag bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung.

Ihre Kunden erhalten hierzu entsprechende Abrechnungen. Steuerausländer sind von der neuen Besteuerung ausgenommen. Hat der Kunde ein Abwicklungskonto, werden die Steuern dort abgebucht. Ist kein Abwicklungskonto vorhanden, erfolgt ein Anteilsverkauf aus dem Fonds, für den die Vorabpauschale angefallen ist.

Ausnahme: Bei einem Passivdepot wird der Betrag vom Referenzkonto abgebucht, um die Altbestände weiterhin zu schützen. Die Abbuchung erfolgt ca. 2 Wochen nach Erstellung der Abrechnung, damit der Kunde für ausreichend Deckung sorgen kann.

Mehr Informationen zur Vorabpauschale finden Sie unter HIER.

Tipp: Überprüfen Sie die Freistellungsaufträge ihrer Kunden auf eine mögliche Erhöhung!

Über den Versand der Steuerunterlagen 2018 werden Sie separat von der FFB informiert.

Entgeltübernahmen durch den Vermittler für 2018

Wenn Sie FFB Entgelte für Ihre Kunden übernehmen möchten, müssen Sie das bis zum 28. Dezember 2018 (18 Uhr) im FFB Frontend erfassen.

Wichtig: Änderungen für 2019 erfassen Sie bitte erst ab dem 02.Januar 2019.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice

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