Jahresauftakt DWS Altersvorsorge

17. Februar 2020

Welche Dinge sind zu beachten? – Was ändert sich in 2020?

Der Jahresanfang ist oft geprägt von Jahresauftaktveranstaltungen mit Informationen zu verschiedenen Themen. Wir möchten deshalb eine Kurzübersicht für den Bereich der DWS Altersvorsorge anbieten.

Veränderungen bei Beiträgen und steuerlicher Absetzbarkeit

Im Rahmen der BasisRente hat sich allgemein die Höhe der Beträge zur steuerlichen Absetzbarkeit verändert.

Im Jahr 2020 können 90% der Altersvorsorgeaufwendungen allgemein zu einer Basisrente steuerlich geltend machen. Bis 2025 steigt der maximal absetzbare Betrag jährlich um zwei Prozentpunkte bis auf 100 %. Dabei gelten Höchstbeträge, insgesamt können somit in 2020 folgende Beiträge maximal als Sonderausgabe bei der der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden:

25.046 Euro bei Ledigen,
50.092 Euro bei zusammen veranlagten Ehepartnern/Lebenspartnern. Als Lebenspartner zählt ein Lebenspartner im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gemäß LPartG.

Im Rahmen der RiesterRente bleibt alles wie im Vorjahr. Der Höchstbetrag, welcher steuerlich geltend gemacht werden kann liegt bei 2.100€ bei unmittelbar förderberechtigten Personen. Von diesem können im Rahmen der zu leistenden Beiträge die zu erwartenden Zulagen abgezogen werden. Die Zulagenhöhen stellen sich weiterhin unverändert wie folgt dar:

175€ Grundzulage
185€ für Kinder, die vor 2008 geboren wurden
300€ für Kinder die in oder nach 2008 geboren wurden
200€ einmaliger Berufseinsteigerbonus, sofern die unmittelbar förderberechtigte Person bei Vertragsabschluss 25 Jahre oder jünger war.

Allgemeine niedrige Zinssituation

Ein weiterhin aktuelles Thema ist die allgemeine Zinssituation, die in Garantieprodukten wie der RiesterRente zu hohen Quoten an Rentenpositionen führt. Im vergangenen Jahr kam es erstmalig zu einem historischen Ereignis, als alle Deutschen Staatsanleihen unabhängig der Laufzeit mit einem negativen Zins „bestückt“ waren. Diese Situation hat aber auch dazu geführt, dass gerade in langläufigen Rentenfonds hohe Buchgewinne erzielt werden konnten. Die Wertentwicklung der Verträge auf Jahressicht war somit also durchaus positiv. Dies ist auch deshalb von Bedeutung, da die jährlichen Jahresdepotabrechnungen mit dem Stichtag 31.12.2019 versendet werden.

Jährliche Jahresdepotabrechnungen bei der DWS im Bereich der Altersvorsorge

Die Versendung der jährlichen Jahresdepotabrechnungen 2019 erfolgt im Bereich der DWS Altersvorsorge Mitte April und wird im Mai abgeschlossen. Eine vorherige Erstellung ist leider nicht möglich. Die Versendung wird in verschiedenen Tranchen durchgeführt, wobei keine alphabetische oder numerische Abarbeitung erfolgt. In den Jahresdepotabrechnungen der älteren Vergangenheit waren entsprechende Übersichten/Dokumente für das Finanzamt enthalten, die es aber seit einigen Jahren nicht mehr notwendig sind und erstellt werden.

Steuerliche Berücksichtigung der eingezahlten Beiträge

Für die steuerliche Berücksichtigung der eingezahlten Beiträge in einen Altersvorsorge-Vertrag (unabhängig vom eine Basis- oder RiesterRente) reicht es aus, wenn diese in der Steuererklärung in den jeweiligen Bereichen/Dokumenten vermerkt werden. Es muss bereits seit einigen Jahren kein papierhafter Beleg mehr beigefügt werden. Der Abgleich erfolgt dann automatisiert über die Steuernummer/TIN in Abgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern.

Fehlende Steuernummer/TIN von Kindern

Die Steuernummer/TIN von Kindern ist inzwischen im Rahmen der Beantragung von Kinderzulagen bei der RiesterRente zu einer Pflichtangabe geworden. Bei Verträgen der Vergangenheit wurden diese Nummern seitens der DWS von den Kunden angefordert. Sollte bis dato keine Nachmeldung erfolgt sein, werden die fehlenden Daten über einen Abgleich der DWS automatisch mit den jeweiligen Behörden in Erfahrung gebracht.

Zulagenverbuchung bei der DWS RiesterRente im Mai 2020

Die Zulagen für das Kalenderjahr 2019 werden im Rahmen der DWS RiesterRente wie gewohnt im Mai verbucht. Wir werden nach Abschluss auch entsprechend per Newsletter darüber informieren. Um die vollen Zulagen zu erhalten ist es notwendig, 4% vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Brutto einzuzahlen. Für das Jahr 2019 können keine Nachzahlungen durchgeführt werden. Es ist aber möglich entsprechend die Beiträge für 2020 anzupassen.

DWS Premium-Vorsorge-Check am Jahresanfang

Der Jahresanfang kann für einen Beitrags-Check im Rahmen der RiesterRente genutzt werden. Dieser eignet sich genau dann, wenn regelmäßige monatliche Beiträge geleistet werden. Sollte eine Anpassung der Beiträge notwendig sein, kann eine regelmäßige „Verteilung“ über den Monatsbeitrag erfolgen. Andernfalls müsste ggf. am Jahresende eine einmalige Sonderzahlung geleistet werden, welche nicht bei allen Kunden immer beliebt ist, da die Differenzbeträge der vergangenen Monate aufsummiert werden müssten. Es gibt für diesen Prozess ein Serviceblatt, welches Sie hier finden.

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