Jährlicher Zulagencheck bei der DWS Altersvorsorge

15. Oktober 2018

Staatliche Förderungen für Kunden voll nutzen

Im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge empfiehlt sich grundsätzlich ein regelmäßiger, jährlicher Zulagencheck. Um die volle Förderung für ein Kalenderjahr zu erhalten, müssen 4% vom sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommen eingezahlt werden. Die zu erwartenden Zulagen können dabei vorab zum Abzug gebracht werden.

Für 2018 müssen somit die Einkünfte aus 2017 herangezogen werden. Die Zulagenhöhen belaufen sich auf 175€ Grundzulage, 185€ Kinderzulage für Kinder die vor 2008 geboren wurden, 300€ für Kinder die nach 2008 geboren wurden sowie einmalig 200€ Berufseinsteigerbonus für Kunden, die erstmalig eine Zulage erhalten und maximal 25 Jahre alt sind.

Die DWS hat ein Serviceblatt entwickelt, mit welchem eine eigenständige Prüfung durch die Kunden möglich ist. Bei der Berechnung erfolgt eine Abfolge der einzelnen Punkte, sodass sehr einfach überprüft werden kann, ob der derzeitige Eigenbeitrag für die volle Förderung ausreichend ist.

Grundsätzlich sind neben Anpassungen des regelmäßigen Eigenbeitrags auch Sonderzahlungen möglich. Wichtig ist, dass die Zahlungen noch in diesem Jahr geleistet werden, eine nachträgliche Einzahlung im nächsten Jahr für 2018 ist nicht möglich. Die Dokumente können ausgefüllt an uns gemailt oder auch gefaxt werden. Eine Übersendung im Original ist nicht notwendig.

Das Serviceblatt der DWS finden Sie HIER.

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