Investmentsteuerreformgesetz – Belastung der Vorabpauschale

09. Dezember 2019

Vorgehen bei der Augsburger Aktienbank (AAB) und FIL Fondsbank (FFB)

Mit dem zum 01.01.2018 wirksam gewordenen Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) wurde unter anderem eine neue Besteuerungsgrundlage namens „Vorabpauschale“ eingeführt. Diese hat zum Jahreswechsel 2018/2019 kaum eine Rolle gespielt, da sie nur dann erhoben wird, sofern eine positive Wertentwicklung des Investmentfonds vorliegt. Aufgrund eines (bisher) positiven Börsenjahres ist allerdings zum Jahreswechsel 2019/2020 mit größeren Belastungen zu rechnen, so dass es für Sie durchaus Sinn ergibt, Ihre Kunden auf das Phänomen anzusprechen und bitten, für Deckung auf Ihren Verrechnungskonten resp. Referenzbankkonten zu sorgen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie über folgende Abwicklungshinweise der Augsburger Aktienbank (AAB) und FIL Fondsbank (FFB) informieren.

Augsburger Aktienbank

Bei der AAB erfolgt die Belastung der Steuern aus der errechneten Vorabpauschale und ggf. anderer geldloser Erträge über das Service-Konto zum Wertpapierdepot. Die Steuern können nur belastet werden, wenn ein ausreichender Kontosaldo (bzw. ein eingeräumter Überziehungskredit) vorhanden ist.

Die AAB hat in regelmäßigen Abständen versucht, die Belastung der Steuern vorzunehmen. Aufgrund nicht ausreichender Kontodeckung war dies jedoch bei einigen Kunden nicht möglich. Daher ist die AAB gesetzlich dazu verpflichtet, dem Betriebsstättenfinanzamt zu melden, dass bei diesen Kunden die Steuern für die Vorabpauschale nicht belastet werden konnte.

Die betreffenden Kunden werden mit einem Anschreiben ins ePostfach informiert. Ein Musteranschreiben finden Sie HIER.

Auf Anfrage kann bei der AAB eine Liste der betroffenen Kunden angefordert werden.

FIL Fondsbank

Bei der FFB werden folgende Abrechnungswege genutzt (je nach Voreinstellung am Depot):

  • Kunde hat ein Fondsdepot Plus → Abbuchung vom Abwicklungskonto
  • Kunde hat ein Standarddepot (ohne Abwicklungskonto) → Anteilsverkauf aus dem Fonds, für den die Vorabpauschale angefallen ist
  • Ausnahme: Passivdepot (ohne Abwicklungskonto) → Abbuchung vom Referenzkonto, um die bestandsgeschützten „Alt-Bestände“ weiterhin zu schützen.

Sollte das Abwicklungskonto nicht genügend Deckung aufweisen, wird das Konto ins Soll gebucht. Sofern der Kunde den Sollsaldo nicht selbst ausgleicht, erfolgt nach 12 Bankarbeitstagen ein automatischer Sollsaldenausgleich.

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Vorabpauschale durch Anteilsverkauf eingezogen wird. Bitte schreiben Sie uns dazu eine E-Mail, vermerken Sie die Depotnummer und bestätigen Sie, dass der Kunde mit der Umstellung einverstanden ist.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice wie gewohnt gerne zur Verfügung. Sie erreichen die Kollegen unter 040 / 822 267 -230 oder per E-Mail unter abwicklungsservice@netfonds.de.

Ihr Abwicklungsservice Investment

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