Investmentsteuerreform 2018

27. November 2017

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Die Teilfreistellung

In Zukunft wird eine Vorabpauschale erhoben. Da es sich hierbei um eine steuerliche Vorbelastung handelt, werden bei bestimmten Fondskategorien sogenannte pauschalierte Teilfreistellungen eingeführt. Für Anleger ist das eine Erleichterung. Es kann sich unter Umständen lohnen, auf die Aktienquote eines Fonds zu schauen, denn davon hängt die Höhe der Teilfreistellung ab, wie folgende Tabelle zeigt:

Die Einteilung eines Fonds erfolgt nach obiger Tabelle und erfolgt zentral über den Datenanbieter „WM Datenservice“. Anleger können sich durch die Zentralisierung der Einstufung darauf verlassen, dass jede Depot führende Stelle die gleiche Klassifizierung (Qualifikation) der Fonds vornimmt.

Wie ist die Handhabung bei gemischten Fonds?

Wenn ein Aktienfonds beispielsweise nicht nur Aktien sondern auch Renten beinhaltet, dann gilt die Freistellung von 30% auf sämtliche Erträge. Der Anleger kommt also auch in den Genuss einer 30%-igen Freistellung auf ausgeschüttete Erträge aus den gehaltenen Renten (oder anderen Anlagesegmenten, die im Fonds enthalten sind).
Beispiel: Ein Aktienfonds besteht aus 70% Aktien und 30% Renten. Hier sind sämtliche Ausschüttungen und Kursgewinne aus diesem Fonds zu 30% von der Steuer befreit. Fonds die in die Kategorie „Mischfonds“ kategorisiert sind, haben eine 15%-ige Freistellung.

Praxis

In der Praxis werden sich Fonds in Zukunft sicherlich überlegen, ob sie ihre Aktienquote festschreiben werden. So könnte beispielsweise ein offensiver Mischfonds diese durchaus auf 51% setzen – vorausgesetzt dass die Festschreibung keine Einschränkung in der Anlagepolitik nach sich zieht. Fonds die nicht immer >= 51% in Aktien investiert sind, könnten versucht sein, die Quote ebenfalls auf diesem Niveau festzuschreiben, und das Aktienexposure durch derivative Gegengeschäfte künstlich abzusenken. Es bleibt abzuwarten, ob sich eine solche Handhabung in der Praxis etablieren wird.

Mehr Informationen zur Steuerreform entnehmen Sie bitte diesem Dokument!

Ihr Netfonds-Team