Informationen zur Senkung der Mehrwertsteuer

17. Juli 2020

Augsburger Aktienbank

Die Große Koalition hat sich auf ein milliardenschweres Konjunkturpaket verständigt, mit dem die Folgen der Corona-Krise bewältigt werden sollen. Ein wesentlicher Teil des Pakets ist dabei die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 – der Steuersatz soll in diesem Zeitraum von 19% auf 16% abgesenkt werden. Auch die Augsburger Aktienbank wird die Reduzierung an ihre Kunden weitergeben.

Die AAB wird den reduzierten Umsatzsteuersatz von 16% auf folgende Positionen für das halbe Jahr anwenden – Sie brauchen hier nichts zu veranlassen:

  • Depotgebühr
  • Verwahrgebühr für Edelmetalle
  • Transaktionspauschale für die AAB-SVV
  • Managemententgelt für die AAB-SVV
  • Einstiegsgebühr für die AAB-SVV

Bei der Servicegebühr wird folgende Lösung angeboten:

Die Augsburger Aktienbank hat informiert, dass die Senkung der Umsatzsteuer hinsichtlich der Servicegebühr nicht pauschal durch die AAB berücksichtigt werden kann. Wir haben jedoch in Absprache mit der AAB einen einfachen Prozess gefunden, sodass dies entsprechend bei der AAB über uns als Vermittlerzentrale eingerichtet wird. Wir haben die Vermittler, bei denen Kundendepots mit  Servicegebühr vorhanden sind, separat über den Ablauf informiert. Sollten Sie wider Erwarten keine individuelle Nachricht von uns erhalten haben, wenden Sie sich bitte zu dieser Thematik schnellstmöglich – optimaler Weise bis zum 22. Juli 2020, 14:00 Uhr, an das Team des Abwicklungsservices. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds Abwicklungsservice

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