Informationen zum Verwahrentgelt

25. Mai 2020

Augsburger Aktienbank

Die aktuelle Situation an den Finanzmärkten führt unter anderem zu einer stark erhöhten Belastung aus den Negativzinsen, die Banken für Kundeneinlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen müssen. Mittlerweile geben immer mehr Banken den Negativzins an ihre Kunden weiter; das sogenannte Verwahrentgelt etabliert sich im Markt.

Auch die AAB muss auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren und wird daher künftig generell ein Verwahrentgelt für alle Einlagen von Bestands- und Neukunden über 100.000 EUR erheben.

Ab 01.08.2020 ergeben sich daraus folgende Neuerungen:

  • Verwahrentgelt von 0,5% p. a. auf alle Einlagen über 100.000 EUR.
  • Girokonto: Die bisherige Kontoführungsgebühr heißt künftig generell Verwahrentgelt. Die Höhe bleibt unverändert. Für Einlagen über dem Freibetrag von 100.000 EUR fällt zusätzlich das Verwahrentgelt von 0,5% p.a. an.
  • Einlagen auf Service-Konten und Tagesgeldkonten bis zum Freibetrag von 100.000 EUR bleiben verwahrentgeltfrei.

Wichtig dabei ist: Das Verwahrentgelt von 0,5% p. a. gilt nur für Anlagen über 100.000 EUR, d. h. es wird nur für über diesem Betrag liegende Einlagen berechnet und nicht für den gesamten Anlagebetrag. Bei einem Kontoguthaben von beispielsweise 120.000 EUR wären dies 100 EUR Verwahrentgelt pro Jahr (0,5 % p. a. von 20.000 EUR).

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

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