Augsburger Aktienbank
Die aktuelle Situation an den Finanzmärkten führt unter anderem zu einer stark erhöhten Belastung aus den Negativzinsen, die Banken für Kundeneinlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen müssen. Mittlerweile geben immer mehr Banken den Negativzins an ihre Kunden weiter; das sogenannte Verwahrentgelt etabliert sich im Markt.
Auch die AAB muss auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren und wird daher künftig generell ein Verwahrentgelt für alle Einlagen von Bestands- und Neukunden über 100.000 EUR erheben.
Ab 01.08.2020 ergeben sich daraus folgende Neuerungen:
Wichtig dabei ist: Das Verwahrentgelt von 0,5% p. a. gilt nur für Anlagen über 100.000 EUR, d. h. es wird nur für über diesem Betrag liegende Einlagen berechnet und nicht für den gesamten Anlagebetrag. Bei einem Kontoguthaben von beispielsweise 120.000 EUR wären dies 100 EUR Verwahrentgelt pro Jahr (0,5 % p. a. von 20.000 EUR).
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