IDEAL SterbeGeld

04. Juni 2020

Nutzen Sie die Rentenerhöhungen zum 01.07.2020

Zum 01.07.2020 werden die Rentenerhöhungen für 2020 umgesetzt. Folgende Anpassungen werden dann vorgenommen: Ost 4,20% / West 3,45%. Diese zusätzlichen Renten können in ein (zusätzliches) IDEAL SterbeGeld investiert werden, so dass das seinerzeit entfallene Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung, diesmal vom Rentenversicherungsträger, wieder bezahlbar wird.

Die nachstehenden Tabellen* zeigen Ihnen die Sterbegeldmöglichkeiten, welche sich aus der monatlichen Rentenerhöhung finanzieren lassen:

 

* Beitragszahlungsdauer bis Endalter 85

Und das ohne Gesundheitsfragen. Nutzen Sie auch hier die digitalen Abschlussmöglichkeiten der IDEAL.

Online lernen, online verkaufen

Um Ihnen die Erleichterungen im Verkauf näher zu bringen, bietet Ihnen die IDEAL unterschiedlichste Webinare an. Alle Termine und Webinare zu aktuellen Vertriebsthemen finden Sie in der Übersicht.

Zur Webinar-Übersicht!

Die obige Vertriebsinformation können Sie sich HIER auch gerne als pdf-Datei downloaden.

Weitere Informationen unter:
IDEAL Vertriebspartnerhotline
Telefon: 030/ 25 87 261 E-Mail: vpa-hotline@ideal-versicherung.de
Telefax: 030/ 25 87 356 URL: www.ideal-versicherung.de

Ihr Netfonds-Team

Bild: pixabay.com